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Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift

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23.12.2024 | von Mag. Andreas Graf

Gilt ab Jahresbeginn 2026 für Verkäufer:innen und Anwender:innen.

Ratten .jpg © Simon auf Pixabay
© Simon auf Pixabay
Am 11. September 2024 hat das zuständige Umweltministerium (BMK) die Verordnung über Sachkundeschulungen zu antikoagulanten Rodentiziden (Rodentizidsachkundeverordnung), BGBl II Nr 246/2024 kundgemacht. Damit wird neu geregelt, dass ab 01. Jänner 2026 für die Verwendung antikoagulanter Rodentizide Verkäufer (auch Online-Händler) und berufliche Verwender einen Sachkundekurs benötigen, um diese speziellen hoch giftigen blutgerinnungshemmenden Mäuse- und Rattengifte zu erwerben und auszubringen. Die neue Regelung gilt jedoch nicht für Mittel, die als Pflanzenschutzmittel zugelassene sind und als solche verwendet werden.
 
Rodentizide sind Biozidprodukte und werden vor allem zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen eingesetzt. Sie enthalten vorwiegend antikoagulante (blutgerinnungshemmende) Wirkstoffe. Diese Wirkstoffe gelten bereits in geringer Konzentration als fortpflanzungsschädigend und spezifisch zielorgantoxisch sowie als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend, toxisch) und sind nur in Ermangelung von Alternativen weiterhin genehmigt. Ihr Einsatz ist durch die genannten Eigenschaften für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt kritisch zu sehen. Daher ist es wichtig, bei der Zulassung dieser Biozidprodukte geeignete Risikomanagementmaßnahmen festzulegen und die Verwender entsprechend zu schulen.
 
Leider konnte das BMK nicht überzeugt werden, dass der Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis auch für diese Biozidanwendung ausreichen würde. Argumentiert wurde mit der speziellen Biologie der Zielorganismen und der unterschiedlichen Art der Anwendung (nicht für Schadnagermonitoring, Ausbringen nur in und um Gebäude, nicht am freien Feld).
 
Es steht aber Interessierten, nach Antrag vom BMK zugelassenen Institutionen frei, Aus- und Weiterbildungskurse an Hand der vom BMK zur Verfügung gestellten Unterlagen abzuhalten.
 
Diesbezüglich wird das LFI Österreich in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern einen Rodentizidsachkundekurs erarbeiten und anbieten. Nach Genehmigung durch das BMK kann der Kurs (online oder in Präsenz) in der Dauer von etwa zwei Stunden abgehalten werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der prüfenden Stelle einen Sachkundenachweis ausgestellt, mit der die antikoagulanten Rodentizide erworben werden können. Spätestens nach sechs Jahren ist eine neuerliche Schulung bzw Prüfung nötig (ähnlich dem Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis). In weiterer Folge sollte dann diese Weiterbildung zur Rodentizidsachkunde modulartig gemeinsam mit dem Pflanzenschutzmittel-Sachkundekurs absolviert werden können.
 
Die Rodentizidsachkundeverordnung tritt am 01. Jänner 2026 in Kraft. Das heißt, dass 2025 Zeit ist, einen Rodentizidsachkundekurs zu besuchen, damit ab 2026 im Bedarfsfall eine Schadnagerbekämpfung mit antikoagulanten Rodentiziden durchgeführt werden kann.
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