Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kleinanzeigen
  • Futtermittel-Plattform
  • Forstprogramme
  • Downloads
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Österreich logo
LK Österreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Österreich
    • Österreich
    • Agrarpolitik
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Aufgaben & Ziele
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Bekanntgaben nach dem LobbyG
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Verbände
      • Karriere
    • Bäuerinnen
    • Wissenstransfer und Innovation
      • Wissenstransfer und Innovation
      • Internationale Projekte (DE)
      • International Projects (EN)
      • Speeding Up Innovation
    • Presse
      • Presse
      • Presse-Aussendungen
      • Ansprechpartner
      • Zeitungen der Landwirtschaftskammer
    • Videos
    • Publikationen
    • anzeigen.lko.at
    • Newsletter
    • Wetter
    • Kontakt
    • English Version
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse, Obst, Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Pflanzenbauliche Versuche
  1. LK Österreich
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Verträge

Lastenfreistellung bei Grundkauf

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
15.03.2022 | von Rechtsabteilung, LK OÖ

Bei jedem Grundkauf ist die Lastenfreistellung des Kaufobjektes oberstes Gebot. Vor Kaufverhandlungen ist ein Einblick in das Grundbuch des Verkäufers unbedingt notwendig, damit der Käufer über eingetragene Belastungen informiert ist. Die Übernahme von grundbücherlich gesicherten Lasten und Pflichten - auch wenn dies nur anteilig ist - stellt ein enormes Risiko dar, da der Käufer zu einem späteren Zeitpunkt zu finanziellen Leistungen in unbekannter Höhe herangezogen werden kann.

© LK OÖ/Peterseil
Bei Grundankäufen ist die Lastenfreiheit oberste Priorität. © LK OÖ/Peterseil

Auszugsrechte

Bei der Übergabe von bäuerlichen Liegenschaften werden in vielen Fällen Auszugsrechte für die Übergeber grundbücherlich abgesichert. Diese Absicherung erfolgt meist im ersten Rang. Bei einem Verkauf von Grundstücken ist es deshalb unerlässlich, dass die Zustimmung der Auszugsberechtigten für eine lastenfreie Abschreibung des Kaufobjektes eingeholt wird. Nach Ableben eines Auszugsberechtigten ist die Löschung eines Auszugsberechtigten ist die Löschung eines Auszugsrechtes durch die Vorlage einer Sterbeurkunde vorzunehmen.

Pfandrechte

Darlehen mit hohen Beträgen werden durch die Eintragung von Pfandrechten im Grundbuch abgesichert. Die lastenfreie Abschreibung von Grundstücken ist nur dann möglich, wenn durch sogenannte Freilassungserklärungen die verkaufsgegenständlichen Flächen vom Pfandrecht freigestellt werden. Die kreditgebende Bank wird jedoch verlangen, dass der Kaufpreis zur Gänze an sie überwiesen wird.

Bestandesrechte

Pachtverträge mit längerer Laufzeit können im Grundbuch durch die Eintragung eines Bestandesrechtes abgesichert werden. Ist ein Bestandesrecht eingetragen, ist keine Kündigung des Pachtvertrages von der Käuferseite möglich und der Pächter hat das Recht auf Bewirtschaftung bis zum Ende der vereinbarten Pachtdauer. Ist ein Bestandesrecht nicht im Grundbuch eingetragen, so kann der Käufer eine Kündigung des Pachtvertrages vornehmen, unabhängig der Forderung von Schadenersatzansprüchen.

Vorkaufsrechte

Wird ein Grundstück erworben, für welches zugunsten eines Dritten ein Vorkaufsrecht eingetragen ist, ist eine Zustimmungserklärung für den Verzicht einzuholen. Wird die Zustimmung vom Vorkaufsberechtigten nicht gegeben, so ist dieser über den Inhalt und die Bedingungen des Kaufes nachweislich zu informieren. Der Vorkaufsberechtigte hat die Möglichkeit, binnen 30 Tagen in das vorliegende Rechtsgeschäft einzusteigen. Lässt der Vorkaufberechtigte die Fallfrist ungenützt verstreichen, so ist das Vorkaufsrecht erloschen.

Das Vorkaufsrecht ist ein persönliches Recht und kann weder einem Dritten abgetreten, noch auf die Erben des Berechtigten übertragen werden.

Veräußerungsverbot

Ohne Zustimmung des Berechtigten zugunsten dessen ein Veräußerungsverbot eingetragen ist, kann ein Grundverkauf nicht stattfinden.

Leitungsrechte

Leitungsrechte sowohl ober- als auch unterirdisch werden nur teilweise im Grundbuch eingetragen. Bestehende Leistungsrechte sind üblicherweise vom Käufer zu übernehmen, was durchaus bei der Kaufpreisbildung zu berücksichtigen ist. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Verkäufer dem Käufer nicht grundbücherlich gesicherte Leistungsrechte bekannt gibt, damit nicht nach der Kaufabwicklung ein Rechtsstreit ausgelöst wird.

Fahrtrechte

Die ordnungsgemäße Erschließung eines Grundstückes ist für die Bewirtschaftung unabdingbar. Falls die Erschließung nicht über öffentliches Gut oder Privatgrundstücke des Käufers möglich ist, ist darauf zu achten, dass entsprechende Fahrtrechte eingetragen werden. Bei der Einräumung von Fahrtrechten ist unbedingt eine grundbücherliche Sicherstellung zu verlangen. Nicht grundbücherlich gesicherte Fahrtrechte können bei Nichtausübung in Vergessenheit geraten.

Fahrtrechte, die beim Erwerb bereits zu Gunsten eines Dritten eingetragen sind, sind vom Käufer zu dulden, falls nicht eine andere einvernehmliche Regelung getroffen werden kann.

Die Gewährleistung der lastenfreien Abschreibung beim Grundkauf ist für eine reibungslose Kaufabwicklung unbedingt notwendig. Vorsicht ist geboten, wenn vor Vertragserrichtung Anzahlungen an den Verkäufer geleistet werden und sich im Nachhinein herausstellt, dass eine lastenfreie Abschreibung nicht erreicht werden kann. Zahlungen dürfen in solchen Fällen nur geleistet werden, wenn eine treuhändige Verwaltung durch einen Schriftenverfasser übernommen wird. Die Rangordnung der im Grundbuch eingetragenen Lasten und Pflichten spielt eine wesentliche Rolle. Wenn von einem stark verschuldeten Betrieb Grundstücke erworben werden und der Kaufabschluss bereits fixiert ist, ist die Eintragung einer Ranganmerkung zur beabsichtigten Veräußerung im Grundbuch des Verkäufers empfehlenswert.
Zum vorigen voriger Artikel

Traktorkauf ohne Garantie

Zum nächsten nächster Artikel

Worauf achten bei Optionsverträgen?

Weitere Fachinformation

  • Viehmängel

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?

  • Mountainbiken: Aktualisierter Gestattungsvertrag

  • Traktor zu spät geliefert

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Freiflächen-Photovoltaik: ­Vorsicht bei Vertragsgestaltung

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Wenn der Käufer nicht bezahlt

  • Rücktrittsrecht

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Unbefugtes Anlegen neuer Steige verboten

  • Langlaufen - welche Regeln zu beachten sind

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

  • Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

  • PV-Anlage mit Konfliktpotenzial

  • Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Urheberrecht und Internet

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Absicherung in der Familie

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Initiativen und Partner
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Österreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Mein Hof - Mein Weg
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände der Land- und Forstwirtschaft
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 www.lko.at

Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1015 Wien

Telefon: +43 (1) 53 441 - 0
E-Mail: office@lk-oe.at

Impressum | Kontakt | Login für Berater | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Facebook
© LK OÖ/Peterseil

Bei Grundankäufen ist die Lastenfreiheit oberste Priorität. © LK OÖ/Peterseil