Pflanzenschutz im Biolandbau in Österreich: rechtliche Rahmenbedingungen
EU-Rechtsrahmen: Die EU-Bio-Verordnung
Die rechtliche Grundlage für den biologischen Pflanzenschutz bildet auf EU-Ebene die Verordnung (EU) 2018/848 über die biologische Produktion und die Kennzeichnung biologischer Erzeugnisse. Ergänzend gelten Durchführungsverordnungen, insbesondere:
- Verordnung (EU) 2021/1165 über zulässige Stoffe für Pflanzenschutz und Bodenpflege
- Verordnung (EU) 2021/2119 mit detaillierten Vorschriften zur Umsetzung und Kontrolle
Diese Vorschriften regeln unter anderem:
- welche Pflanzenschutzmittel im Biolandbau erlaubt sind,
- welche Präventionsmaßnahmen vorrangig zu treffen sind,
- und welche Dokumentationspflichten einzuhalten sind.
Zulässige Pflanzenschutzmittel
Im Biolandbau sind nur natürliche oder naturidentische Wirkstoffe erlaubt, die auf der Positivliste der EU geführt werden. Dazu zählen z.B.:
- Schwefel
- Kupfer (in begrenzter Menge)
- Pflanzenextrakte
- Mikroorganismen wie Bacillus thuringiensis
- Neemöl
Nationale Regelungen in Österreich
Zusätzlich zur EU-Öko-Verordnung gelten in Österreich:
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und von Bioziden (z.B. Vorratsschutzmittel, Produkte gegen Ratten und Mäuse etc.) muss tagesaktuell dokumentiert werden (WAS-WANN-WO-WIEVIEL). Es gibt aktuell keine Formvorschriften über die Dokumentation, ein Musterformular ist auf der Homepage der LK OÖ im Bereich Pflanzen / Pflanzenschutz erhältlich. Programme wie z.B. der ÖDüPlan Plus können für die Dokumentation herangezogen werden. Ab 1. Jänner 2026 muss die Aufzeichnung in elektronischer Form erfolgen, die Details zur praktischen Umsetzung werden aktuell erarbeitet.
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Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 (PflSchG 2011)
Regelt die Zulassung, den Verkauf und die Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln.
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OÖ. Bodenschutzgesetz 1991
Regelt die Sachkundigkeit und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
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ÖPUL – das Österreichische Programm für umweltgerechte Landwirtschaft
Biobetriebe, die Förderungen beanspruchen, müssen zusätzliche Vorgaben erfüllen, wie etwa die Teilnahme an Weiterbildungen, oder die Codierung der landwirtschaftlichen Flächen, wo biotaugliche Pflanzenschutzmittel angewendet werden, mit dem Code PSMBIO.
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und von Bioziden (z.B. Vorratsschutzmittel, Produkte gegen Ratten und Mäuse etc.) muss tagesaktuell dokumentiert werden (WAS-WANN-WO-WIEVIEL). Es gibt aktuell keine Formvorschriften über die Dokumentation, ein Musterformular ist auf der Homepage der LK OÖ im Bereich Pflanzen / Pflanzenschutz erhältlich. Programme wie z.B. der ÖDüPlan Plus können für die Dokumentation herangezogen werden. Ab 1. Jänner 2026 muss die Aufzeichnung in elektronischer Form erfolgen, die Details zur praktischen Umsetzung werden aktuell erarbeitet.
Vorrang für vorbeugende Maßnahmen
Gemäß den Grundsätzen der biologischen Landwirtschaft steht die Prävention im Vordergrund. Biobetriebe sind verpflichtet, zunächst alle vorbeugenden Maßnahmen auszuschöpfen:
- Auswahl robuster Sorten
- Fruchtfolge und Mischkulturen
- Förderung von Nützlingen (z.B. Marienkäfer gegen Blattläuse)
- Mechanische Unkrautregulierung
Kontrolle und Sanktionen
Biobetriebe unterliegen einer jährlichen Kontrolle durch staatlich anerkannte Kontrollstellen (z.B. LKV, BIOS, Austria Bio Garantie, LACON, SLK, SGS). Bei Verstößen gegen die Vorschriften drohen:
Jeder der Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, muss sachkundig sein. Der Sachkundeausweis ist sechs Jahre lang gültig, vor Ablauf der Gültigkeit muss vor der Wiederbeantragung eine fünfstündige Weiterbildung absolviert werden.
- Kürzungen oder Rückforderungen von Fördermitteln
- Aberkennung der Bio-Zertifizierung
- Verwaltungsstrafen
Jeder der Pflanzenschutzmittel beruflich anwendet, muss sachkundig sein. Der Sachkundeausweis ist sechs Jahre lang gültig, vor Ablauf der Gültigkeit muss vor der Wiederbeantragung eine fünfstündige Weiterbildung absolviert werden.
Der Pflanzenschutz im Biolandbau in Österreich ist streng geregelt und auf Prävention und Nachhaltigkeit ausgerichtet. Die Kombination aus EU-Vorgaben und nationalen Umsetzungsregelungen schafft einen klaren, wenn auch komplexen Rechtsrahmen. Für Biobetriebe ist es unerlässlich, sich laufend über Änderungen zu informieren und die Dokumentationspflichten gewissenhaft zu erfüllen, um Rechtskonformität sicherzustellen.