Hofübergabe - Checkliste
Beratung einholen
- Landwirtschaftskammer: allgemeine Themen, Vertragsinhalte
 - Steuerberater: Steuererklärungspflicht bei Nebenerwerbslandwirten und Pensionisten
 - Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Bewirtschaftungsverhältnisse der Übernehmer und Sozialversicherung der Übergeber nach Übergabe
 
Förderungen - Existenzgründungsbeihilfe, Neugründungsförderungsgesetz
- Bezirksbauernkammer: Beratungsbestätigung einholen
 
Abwicklung des Übergabevertrages
(erfolgt in der Regel durch Notar oder Anwalt)
										- Vertragserstellung und Beglaubigung der Unterschriften
 - Grundverkehrsbehördliche Genehmigung
 - Anzeige beim Finanzamt
 - Grundbücherliche Eintragung
 
Allfällige Kündigung von Versicherungen
- Versicherungen von unabhängigem Versicherungsmakler überprüfen lassen
 - Kündigung Betriebsrechtschutz-, Betriebshaftpflicht- und Sachversicherungen binnen einem Monat ab grundbücherlicher Eintragung
 
Meldung des Bewirtschafterwechsels an
- Sozialversicherung der Selbständigen binnen vier Wochen
 - Agrarmarkt Austria hinsichtlich Förderungen in der zuständigen Bezirksbauernkammer
 - Kunden und Lieferanten (Molkerei, Schlachtbetriebe, Maschinenring, Lagerhaus ...)
 
Ummeldungen / Umschreibungen
- für den Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge bei der Bezirkshauptmannschaft
 - Umschreiben von Genossenschaftsanteilen (Molkerei, Lagerhaus, etc.)
 - Umschreiben des Betriebskontos auf die Hofübernehmer