Hofübergabe und Förderungen
Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte und Junglandwirtinnen - Direktzahlungen (DIZA)
Diese ergänzende Einkommensstützung aus dem Bereich der Direktzahlungen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte soll den erstmaligen Einstieg als Betriebsleiterin bzw. Betriebsleiter durch eine zusätzliche Zahlung (Top-up) erleichtern.
Die Zugangsvoraussetzungen sind:
										Die Zugangsvoraussetzungen sind:
- die Anforderungen als "aktiver Landwirt/aktive Landwirtin" müssen erfüllt sein
 - es müssen mindestens 1,5 ha förderfähige Betriebsfläche bewirtschaftet werden
 - das Höchstalter von maximal 40 Jahren bei erstmaliger Niederlassung bzw. Einstieg als Betriebsleiterin/Betriebsleiter darf nicht überschritten werden
 - es muss eine entsprechende Qualitfikation für die Bewirtschaftung des Betriebs, eine geeignete Facharbeiterprüfung, eine höhere Ausbildung oder ein Hochschulabschluss nachgewiesen werden.
 
Förderung der Niederlassung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01
Die erstmalige Bewirtschaftungsaufnahme durch Junglandwirtinnen und Junglandwirte wird in der GAP
2023-2027 besonders gefördert. Anträge auf Niederlassungsprämie müssen innerhalb eines Jahres ab
Bewirtschaftungsaufnahme online in eAMA mit ID Austria gestellt werden.
Voraussetzungen für die Förderung:
										2023-2027 besonders gefördert. Anträge auf Niederlassungsprämie müssen innerhalb eines Jahres ab
Bewirtschaftungsaufnahme online in eAMA mit ID Austria gestellt werden.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Junglandwirte bzw. Junglandwirtin im Jahr der erstmaligen Bewirtschaftungsaufnahme nicht älter als 40 Jahre
 - Bewirtschaftung von mindestens 3 ha LN bei Antragstellung; Spezialbetriebe, die weniger bewirtschaften brauchen einen eigenen Einheitswert oder Einheitswertzuschlag
 - Arbeitsbedarf je Betrieb mindestens 0,5 bAk im Zieljahr (viertes Jahr der Bewirtschaftung) oder Standardoutput des Betriebes im Zieljahr mindestens 8.000 Euro
 - Facharbeiterprüfung oder höhere land- und forstwirtschaftliche Ausbildung bis längstens zwei Jahre (in Ausnahmefällen bis drei Jahre) nach Bewirtschaftungsaufnahme; alle 15 einschlägigen Facharbeiterabschlüsse gemäß LFBAG werden anerkannt
 - Vorlage eines Betriebskonzeptes allenfalls auch von einer geplanten Investition
 - Flächenbindung für tierhaltende Betriebe
 
Junglandwirtezuschlag für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 73-01
Junglandwirtinnen und Junglandwirte werden auch bei der Investitionsförderung besonders berücksichtigt. Sie erhalten bei den meisten Fördergegenständen einen um 5% höheren Investitionszuschuss. Anträge auf Investitionsförderung müssen vor Beginn der Investition online in eAMA mit ID Austria in der DFP (Digitale Förderplattform) gestellt werden.
Voraussetzungen für die Förderung:
										Voraussetzungen für die Förderung:
- Junglandwirtebzw. Junglandwrtin im Jahr der erstmaligen Bewirtschaftungsaufnahme nicht älter als 40 Jahre
 - Investition innerhalb von fünf Jahren ab Bewirtschaftungsaufnahme getätigt und fertiggestellt
 - Bewirtschaftung von mind. 3 ha LN bei Antragstellung
 - Die berufliche Qualifikation muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.