Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Kleinanzeigen
  • Futtermittel-Plattform
  • Forstprogramme
  • Downloads
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Österreich logo
LK Österreich logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Österreich
    • Österreich
    • Agrarpolitik
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Aufgaben & Ziele
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Bekanntgaben nach dem LobbyG
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Verbände
      • Karriere
    • Bäuerinnen
    • Wissenstransfer und Innovation
      • Wissenstransfer und Innovation
      • Internationale Projekte (DE)
      • International Projects (EN)
      • Speeding Up Innovation
    • Presse
      • Presse
      • Presse-Aussendungen
      • Ansprechpartner
      • Zeitungen der Landwirtschaftskammer
    • Videos
    • Publikationen
    • anzeigen.lko.at
    • Newsletter
    • Wetter
    • Kontakt
    • English Version
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Eier & Geflügel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Wild
    • Getreide & Futtermittel
    • Erdäpfel
    • Gemüse, Obst, Wein
    • Holz
    • Indizes
    • Analyse
    • Download Marktberichte
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung(current)2
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Pflanzenbauliche Versuche
  1. LK Österreich
  2. Recht & Steuer
  3. Rechtsfragen zur Betriebsführung
  4. Pferde und Recht

Pferde und Recht - Steuerliche Aufzeichnungspflichten

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
26.03.2024 | von Rechtsabteilung LK Oberösterreich

Eine bestimmte Form für die Aufzeichnungen ist im Gesetz nicht vorgeschrieben.

Pferd auf Wiese © Bea Gstir
Land- und Forstwirte sind verpflichtet, für Umsätze im Rahmen ihres luf Betriebes Rechnungen auszustellen. © Bea Gstir

Aufzeichnungen

Die Aufzeichnungen müssen auf eine solche Weise geführt werden, dass daraus die Grundlagen für die Berechnung der vom Unternehmer/der Unternehmerin zu entrichtenden Steuer eindeutig und leicht nachprüfbar zu ersehen sind. Bei der Verwendung von Datenträgern sollen Eintragungen oder Aufzeichnungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Aus den Aufzeichnungen muss ersichtlich sein, wie sich die Entgelte auf die steuerpflichtigen Umsätze, getrennt nach Steuersätzen (10%, 13%, 20%) und auf die steuerfreien Umsätze verteilen. Die Trennung der Entgelte nach Steuersätzen hat spätestens zum Schluss jedes Voranmeldungszeitraumes zu erfolgen.
Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten kann zur Folge haben, dass die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden müssen.

Die Geschäftsfälle können nach Belegarten (Belegkreisen) geordnet werden, z.B. Eingang der Ware bzw. Leistung (eingehende Rechnung = ER), Ausgang der Ware bzw. Leistung (ausgehende Rechnung = AR), Kassa (K), Bank (B). Innerhalb eines Belegkreises sind die Belege der Zeitfolge nach geordnet einzutragen.
Bei Anwendung des Vorsteuerpauschales können die Aufzeichnungen der laufenden abpauschalierten Ausgaben entfallen. Es sind jedoch die Ausgaben für die Herstellung von unbeweglichem Anlagevermögen, ebenso die Einnahmen aus dem Einstellbetrieb fortlaufend aufzuzeichnen.

Zeitpunkt der Aufzeichnungen

  • Die notwendigen Bemessungsgrundlagen müssen fortlaufend täglich aufgezeichnet werden (= Grundlagensicherung).
  • Die aufgezeichneten Entgelte (Nettobeträge) und Steuerbeträge sowie die Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch müssen spätestens zum Schluss eines jeden Voranmeldungszeitraumes zusammengerechnet werden.
  • Spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats müssen die Daten in die Bücher eingetragen werden.
  • Die notwendigen Aufzeichnungen sind der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorzunehmen.
  • Die entsprechenden Aufzeichnungen und bezughabenden Belege sind zu sammeln und geordnet sieben Jahre (bei Grundstücken 22 Jahre) aufzubewahren.

Rechnungen

Land- und Forstwirt:innen sind berechtigt und auf Verlangen des Leistungsempfängers auch verpflichtet, für Umsätze im Rahmen ihres luf Betriebes Rechnungen auszustellen. Seit 2004 besteht eine Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen zwischen Unternehmern. Bei der Ausstellung einer Rechnung ist eine Durch- oder Abschrift anzufertigen und sieben Jahre, im Zusammenhang mit Grundstücken (z.B. Stallbau) 22 Jahre aufzubewahren.

Erforderliche Angaben

Rechnungen, die den Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigen sollen, müssen folgende Angaben beinhalten:
  • den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;
  • den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung;
  • die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung;
  • den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt;
  • das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt;
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag;
  • das Ausstellungsdatum;
  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung einer Rechnung einmalig vergeben wird;
  • die dem Leistungserbringer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • und bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 Euro übersteigt, die UID-Nummer des Leistungsempfängers.

Kleinbetragsrechnungen

Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 Euro inkl. USt. nicht übersteigt, genügen folgende Angaben:
  • das Ausstellungsdatum;
  • der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;
  • die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung;
  • der Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt;
  • das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (zB: 100 Euro inkl. 13% USt)
  • und der Steuersatz.

Hinweis

Hat ein Unternehmen in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag, den es nach diesem Bundesgesetz für den Umsatz nicht schuldet, gesondert ausgewiesen, so schuldet es diesen Betrag aufgrund der Rechnung ausgenommen

  • es berichtigt die Rechnung gegenüber dem Abnehmer der Lieferung oder dem Empfänger der sonstigen Leistung entsprechend oder
  • es liegt keine Gefährdung des Steueraufkommens vor, weil die Lieferung oder sonstige Leistung ausschließlich an Endverbraucher erbracht wurde, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Dies gilt auch für umsatzsteuerpauschalierte Landwirte und Landwirtinnen. 
Zum vorigen voriger Artikel

Pferde und Recht - Umsatzsteuer

Zum nächsten nächster Artikel

Pferde und Recht - Durchführung der Besteuerung

Weitere Fachinformation

  • Ab wann handelt es sich rechtlich gesehen um Wald?

  • Haftung für Schäden durch Waldbäume

  • Straßensperren für Holzschlägerungsarbeiten

  • Sperre bei Waldarbeiten

  • Schießen mit Druckluftwaffen im Wald

  • Freies Betretungsrecht des Waldes und Haftung des Waldeigentümers

  • Pferde und Recht - Kauf und Verkauf von Pferden

  • Pferde und Recht - Sozialversicherung bei bäuerlichen Nebentätigkeiten

  • Pferde und Recht - Gewährleistung

  • Pferde und Recht - Reiten und Fahren

  • Pferde und Recht - Pferdetransport

  • Pferde und Recht - Einstellen und Vermieten von Pferden

  • Pferde und Recht - Einstellvertrag

  • Pferde und Recht - Reitstüberl

  • Pferde und Recht - Reitunterricht

  • Pferde und Recht - Reitveranstaltungen

  • Pferde und Recht - Sozialrechtliche Aspekte

  • Pferde und Recht - Sozialversicherungspflicht in der gewerblichen Pferdehaltung

  • Pferde und Recht - Leistungen aus der Unfallversicherung

  • Pferde und Recht - Einkommensteuer

  • Pferde und Recht - Umsatzsteuer

  • Pferde und Recht - Steuerliche Aufzeichnungspflichten

  • Pferde und Recht - Durchführung der Besteuerung

  • Rechtliche Tipps rund um den Ausritt

  • Umweltverträglichkeitsprüfung - FAQs

  • Umweltverträglichkeitsprüfung - schutzwürdige Gebiete

  • Umweltverträglichkeitsprüfung - Überblick

  • Innovation

  • Lärm und Staub zur Erntezeit

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Initiativen und Partner
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Österreich
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Mein Hof - Mein Weg
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Obmännerkonferenz der Arbeitgeberverbände der Land- und Forstwirtschaft
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 www.lko.at

Landwirtschaftskammer Österreich
Schauflergasse 6, 1015 Wien

Telefon: +43 (1) 53 441 - 0
E-Mail: office@lk-oe.at

Impressum | Kontakt | Login für Berater | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Instagram
  • Facebook
Pferd auf Wiese © Bea Gstir

Land- und Forstwirte sind verpflichtet, für Umsätze im Rahmen ihres luf Betriebes Rechnungen auszustellen. © Bea Gstir