PZR-Auszahlungsantrag – Kürzung der UBB- bzw. Bio-Prämie bei Verstößen laut PZR-Aufzeichnungen
Im Zuge einer Online-Eingabe im eAMA ist bis 13. Juni ein Ansuchen auf Gewährung des PZR-Zuschlags zu stellen. Die schlagbezogenen PZR-Aufzeichnungen sind dabei hochzuladen.
Anhand dieser Aufzeichnungen prüft die AMA, ob folgende Förderbedingungen eingehalten werden:
Wird anhand der Aufzeichnungen die Nichteinhaltung einer dieser Vorgaben erkannt, liegt ein inhaltlicher Verstoß vor. Dieser wird zu einer Kürzung der UBB-Prämie bzw. Bio-Prämie für 2025 um einen bestimmten Prozentsatz führen. Die genaue Kürzungshöhe ist nicht bekannt. Zur UBB- bzw. Bio-Prämie zählen auch Zuschläge wie SLK, WB, förderungswürdige Kulturen, Monitoring, PZR, usw.
Wurden oben genannte Förderbedingungen nicht eingehalten, ist von der Beantragung des PZR-Zuschlags Abstand zu nehmen.
Bereits gestellte Auszahlungsansuchen können bis vor Ankündigung einer Vorort-Kontrolle bzw. einer schriftlichen Antwort der AMA auf das Ansuchen zurückgenommen werden. Dazu ist eine neuerliche Online-Eingabe im eAMA erforderlich.
Anhand dieser Aufzeichnungen prüft die AMA, ob folgende Förderbedingungen eingehalten werden:
- Mindestens 5 Wochen müssen die Pheromonfallen am Acker belassen worden sein.
- In diesen 5 Wochen muss mindestens 2 Mal eine Entleerung durchgeführt worden sein.
- Mindestens 15 Pheromonfallen pro Hektar PZR-codierter Fläche waren einzugraben.
Wird anhand der Aufzeichnungen die Nichteinhaltung einer dieser Vorgaben erkannt, liegt ein inhaltlicher Verstoß vor. Dieser wird zu einer Kürzung der UBB-Prämie bzw. Bio-Prämie für 2025 um einen bestimmten Prozentsatz führen. Die genaue Kürzungshöhe ist nicht bekannt. Zur UBB- bzw. Bio-Prämie zählen auch Zuschläge wie SLK, WB, förderungswürdige Kulturen, Monitoring, PZR, usw.
Wurden oben genannte Förderbedingungen nicht eingehalten, ist von der Beantragung des PZR-Zuschlags Abstand zu nehmen.
Bereits gestellte Auszahlungsansuchen können bis vor Ankündigung einer Vorort-Kontrolle bzw. einer schriftlichen Antwort der AMA auf das Ansuchen zurückgenommen werden. Dazu ist eine neuerliche Online-Eingabe im eAMA erforderlich.