Pflanzenschutzmittel-Erhebung 2025: Machen Sie mit!

Im Bereich Pflanzenschutz verpflichtet die EU ihre Mitgliedsstaaten, zwei zentrale Statistiken zu erstellen. Zum einen wird jährlich erfasst, welche Pflanzenschutzmittel in den jeweiligen Mitgliedsstaaten in den Verkehr gebracht werden. Hierfür werden alle in Österreich tätigen Vertriebsfirmen befragt. Die Ergebnisse fließen schließlich in den Grünen Bericht ein.
Zum anderen wird eine Erhebung durchgeführt, welche Pflanzenschutzmittel tatsächlich in der Landwirtschaft verwendet werden. Für diese Statistik werden Daten direkt von landwirtschaftlichen Betrieben erhoben. Diese Erhebung erfolgt alle fünf Jahre. Nach 2014 und 2019 steht im Jahr 2025 die dritte an. Sie bezieht sich auf die Pflanzenschutzmittel-Anwendungen der Erntejahre 2023 und 2024. Betriebe werden jetzt aufgerufen, daran teilzunehmen.
Zum anderen wird eine Erhebung durchgeführt, welche Pflanzenschutzmittel tatsächlich in der Landwirtschaft verwendet werden. Für diese Statistik werden Daten direkt von landwirtschaftlichen Betrieben erhoben. Diese Erhebung erfolgt alle fünf Jahre. Nach 2014 und 2019 steht im Jahr 2025 die dritte an. Sie bezieht sich auf die Pflanzenschutzmittel-Anwendungen der Erntejahre 2023 und 2024. Betriebe werden jetzt aufgerufen, daran teilzunehmen.
Agrarpolitik braucht verlässliche Daten
Ob biologisch oder konventionell, intensiv oder extensiv - jede Form der Bewirtschaftung zählt. Denn nur mit der Hilfe eines jeden Betriebs können fundierte Daten über die tatsächliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Österreich erhoben werden. Das stärkt die Position der Landwirtschaft im öffentlichen Diskurs und trägt zu faktenbasierten Entscheidungen auf politischer Ebene bei.
Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Umso wichtiger ist es, dass möglichst viele Betriebe mitwirken. Denn nur eine ausreichende Datenbasis ermöglicht es, eine repräsentative und aussagekräftige Statistik zu erstellen - ohne gesetzliche Verpflichtung zur Datenmeldung!
Denn immer wieder wurde auf EU- oder nationaler Ebene über eine verpflichtende Datenübermittlung diskutiert - etwa im Rahmen der geplanten EU-Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) oder durch parlamentarische Anfragen in Österreich. Eine verpflichtende Erfassung würde für alle Betriebe gelten, inklusive bürokratischem Mehraufwand und möglicher behördlicher Kontrollen bei kleinsten Erfassungsfehlern.
Durch die freiwillige Teilnahme helfen Landwirtinnen und Landwirte mit, genau diesen verpflichtenden Weg zu vermeiden. Die Erhebung erfolgt anonymisiert und rein statistisch – ein Rückschluss auf einzelne Betriebe ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig. Umso wichtiger ist es, dass möglichst viele Betriebe mitwirken. Denn nur eine ausreichende Datenbasis ermöglicht es, eine repräsentative und aussagekräftige Statistik zu erstellen - ohne gesetzliche Verpflichtung zur Datenmeldung!
Denn immer wieder wurde auf EU- oder nationaler Ebene über eine verpflichtende Datenübermittlung diskutiert - etwa im Rahmen der geplanten EU-Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) oder durch parlamentarische Anfragen in Österreich. Eine verpflichtende Erfassung würde für alle Betriebe gelten, inklusive bürokratischem Mehraufwand und möglicher behördlicher Kontrollen bei kleinsten Erfassungsfehlern.
Durch die freiwillige Teilnahme helfen Landwirtinnen und Landwirte mit, genau diesen verpflichtenden Weg zu vermeiden. Die Erhebung erfolgt anonymisiert und rein statistisch – ein Rückschluss auf einzelne Betriebe ist ausgeschlossen.
Daten bis 15. September übermitteln
Landwirtinnen und Landwirte, die digitale Dokumentationssysteme wie LBG Agrar, LBG Bodenwächter, ÖDüPlan, Agrarcommander oder Farmdok verwenden, können mit wenigen Klicks teilnehmen. Die Softwareanbieter unterstützen die Erhebung aktiv und stellen sicher, dass keine personenbezogenen Daten (wie Name, Betriebsnummer, Adresse, PLZ oder Feldstückbezeichnungen) übermittelt werden.
Die Teilnahme ist seit 1. August 2025 direkt in der Software möglich. Vor der Übermittlung erhalten Sie eine Vorschau der anonymisierten Daten und geben Ihre Zustimmung aktiv - nichts wird ohne Ihre Einwilligung gesendet. Die Datenübermittlung ist bis 15. September 2025 möglich.
Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) sammelt die anonymisierten Daten und leitet diese gebündelt an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) weiter.
Die Teilnahme ist seit 1. August 2025 direkt in der Software möglich. Vor der Übermittlung erhalten Sie eine Vorschau der anonymisierten Daten und geben Ihre Zustimmung aktiv - nichts wird ohne Ihre Einwilligung gesendet. Die Datenübermittlung ist bis 15. September 2025 möglich.
Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen (BAB) sammelt die anonymisierten Daten und leitet diese gebündelt an die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) weiter.