Pensionserhöhung ab 1. Jänner 2024 und Schutzklausel für Pensionsantritte im Jahr 2024
Die vom Nationalrat am 18. Oktober 2023 beschlossene Pensionserhöhung für das Jahr 2024 stellt auf das Gesamtpensionseinkommen (z.B. eigenen Pension + Hinterbliebenenpension) ab und sieht die volle Pensionsanpassung mit 9,7% bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro (dieser Grenzwert entspricht der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage) vor. Darüber wird mit einem Fixbetrag in der Höhe von 567,45 Euro angepasst werden.
Pensionsantritte im Jahr 2024 - Schutzklausel
Für Pensionsneuzugänge während des Jahres 2024 soll durch die Schutzklausel ein dauerhafter Pensionsverlust infolge der aktuell hohen Inflation vermieden werden.
Auch für zukünftige Pensionisten, welche erst im Jahr 2024 ihre Pension antreten, gibt es eine Pensionserhöhung von insgesamt 9,7%. Es erfolgt nämlich die Aufwertung des Pensionskontos mit 3,5% und zusätzlich gibt es einen Erhöhungsbetrag von 6,2% der Pensionskonto-Gesamtgutschrift. Von der Schutzklausel sind alle Pensionen (Alterspension, Erwerbsunfähigkeitspension, Schwerarbeitspension und Langzeitversichertenpension) mit Ausnahme der Korridorpension umfasst. Für die Korridorpension gilt die Schutzklausel nur dann, wenn die Korridorpension im Jahr 2024 nach einem Arbeitslosengeldbezug angetreten wird oder die Korridorpension bereits 2023 beantragt werden hätte können.