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Niederlassungsprämie für Junglandwirtinnen & Junglandwirte - Einführung Aufzeichnungsbonus

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06.06.2024 | von Arbeitsgruppe JLW - Gültigkeit: gesamtes Bundesgebiet bis 31.01.2027

Unterstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte bei der Erstniederlassung in der neuen GAP-Periode 23 - 27.

Paar mit Kind © Herzlichkeit Photography
Neben dem Bonus im Zuge der Förderung der Niederlassung bieten die gewonnenen Zahlen eine große Hilfe für betriebliche Entscheidungen. © Herzlichkeit Photography
In der neuen GAP Periode von 2023 - 2027 sollen Junglandwirtinnen & Junglandwirte bei der Erstniederlassung auf einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wieder gezielt unterstützt werden. Neben der Erlangung einer geeigneten land- und forstwirtschaftlichen Qualifikation soll auch die strategische Betriebsausrichtung forciert werden. Mit der Erstellung eines Betriebskonzeptes werden bereits die Grundlagen für die betriebliche Entwicklung geplant. Die Frage, ob der betriebliche Weg stimmt und somit die Ziele erreicht werden, kann durch eine laufende Kontrolle in Form von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen beantwortet werden. Die Wichtigkeit und der vielfältige Nutzen von Aufzeichnungen ist den bäuerlichen Familien in der Regel bekannt. Ein finanzieller Anreiz in Form eines Aufzeichnungsbonus soll die Motivation für Aufzeichnungen maßgeblich erhöhen.
Junglandwirtinnen & Junglandwirte, welche die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für die Niederlassungsprämie erfüllen und Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben für ihren Betrieb führen wollen, können in der neuen GAP Periode zusätzlich einen einmaligen Aufzeichnungsbonus in der Höhe von 4.000 Euro beantragen.
https://www.youtube.com/watch?v=jZj_RBP4Lmc
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Wie Aufzeichnungen für den Aufzeichnungsbonus führen? © am teich

Formvorschriften:

Die Mindestanforderungen sind schriftliche Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Verbindung mit einem Anlageverzeichnis. Die Aufzeichnungen müssen alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben von jedem der Aufzeichnungsjahre enthalten. Im Anlageverzeichnis sind Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Grundverbesserungen, Dauerkulturen etc. mit der jeweiligen Bezeichnung, Anschaffungsjahr, Anschaffungswert, Nutzungsdauer und Abschreibungshöhe zu erfassen. Es werden neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung natürlich auch umfangreichere Aufzeichnungen anerkannt, welche im Rahmen des Grünen Berichts, einer Mitgliedschaft der Arbeitskreise Unternehmensführung, einer steuerlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur Bilanzierung erstellt werden. Die Aufzeichnungen können handschriftlich auf Papier, mit einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware geführt werden. Hinsichtlich Komfort und Auswertungsmöglichkeiten sind landwirtschaftliche Buchhaltungsprogramme besonders geeignet. Diese haben an die Branche angepasste Kontenpläne und bieten Möglichkeiten des Bankimportes. Das Erstellen von Buchungsregeln, Auswertungstools und dergleichen erleichtern die Arbeit zusätzlich.
https://www.youtube.com/watch?v=wUsNQOjTLm4
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Anlagenverzeichnis im Zuge des Aufzeichnungsbonus © LK Österreich, LFI

Zeitraum:

Es müssen über drei aufeinanderfolgende Jahre Aufzeichnungen geführt werden. Es kann zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr gewählt werden. Als frühestmöglicher Beginn wird das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die erste Niederlassung stattgefunden hat, akzeptiert.
Beispiel: Die erste Niederlassung erfolgt am 01. Juni 2023. Der Startzeitpunkt für die Aufzeichnungen kann schon der 01. Jänner 2023 sein, wenn z.B. schon Aufzeichnungen von den Übergebern (Eltern) vorhanden sind.
Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.
Beispiel: Die erste Niederlassung erfolgt am 01. Juni 2023. Der Antrag für die Niederlassungsprämie muss innerhalb eines Jahres z.B. am 01. April 2024 gestellt werden. Mit spätestens 01. Jänner 2025 muss mit den Aufzeichnungen begonnen werden.

Kennzahlenberechnung:

Nach Ablauf jedes Aufzeichnungsjahres müssen definierte Kennzahlen ermittelt werden. Mithilfe des Kennzahlenberechnungsblattes, welches dem/der Förderwerber:in zur Verfügung gestellt wird, sind folgende absolute Kennzahlen den Aufzeichnungen zu entnehmen:
  • Summe der Betriebseinnahmen
  • Davon Summe der öffentlichen Gelder
  • Summe der Betriebsausgaben inkl. Abschreibungen
  • Davon Summe der Abschreibungen
  • Einnahmenüberschuss bzw. Ausgabenüberschuss
Auf Basis der absoluten Kennzahlen müssen nachfolgende relative Kennzahlen errechnet werden:
  • Anteil des Einnahmen-/Ausgabenüberschusses an den Einnahmen (in Prozent)
  • Anteil der Ausgaben an den Einnahmen (in Prozent)
  • Anteil der öffentlichen Gelder an den Einnahmen (in Prozent)
  • Anteil der Abschreibungen an den Ausgaben (in Prozent)
Die ermittelten absoluten Kennzahlen verbleiben ausschließlich bei dem/der Förderwerber:in. Nur die relativen Kennzahlen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des jeweiligen Aufzeichnungsjahres auf die Digitale Förderplattform hochgeladen werden.

Aufbewahrungspflichten:

Im Zusammenhang mit dem Aufzeichnungsbonus sind für eine etwaige Vor-Ort Kontrolle folgende Unterlagen aufzubewahren:
  • Betriebliche Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben von den definierten 3 aufeinanderfolgenden Jahren
  • Anlageverzeichnis
  • Kennzahlenberechnungsblatt
Betreffend die Dauer der Aufbewahrungspflicht sind die Vorgaben der GAP-Anwendungsverordnung zu beachten.
Drei Männer am Feld mit mobilen Endgeräten © Maria Noisternig
Gute Aufzeichnungen bilden eine exzellente Grundlage für Planungsrechnungen. © Maria Noisternig

Bildungsangebote und Unterlagen:

Beim Einstieg und Führen von Aufzeichnungen bieten die Landwirtschaftskammern und Ländlichen Fortbildungsinstitute (LFI) in den einzelnen Bundesländern nachfolgende Unterstützungsmöglichkeiten an.
Seminarangebote zum Aufzeichnungsbonus: Die Seminare der Ländlichen Fortbildungsinstitute sollen in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einführen und die wichtigsten Kenntnisse zur Führung von betrieblichen Aufzeichnungen vermitteln. Behandelt werden der Umgang mit den gängigsten betrieblichen Einnahmen/Ausgaben und die Abgrenzungsmodalitäten zum Privatbereich. Eine Zuordnung der Geschäftsfälle auf Konten wie Milchverkauf, Kraftfutterausgaben etc. erhöhen die Qualität und Aussagekraft der Aufzeichnungen.

Zur Erstellung des Anlageverzeichnisses müssen Gebäude, sonstige bauliche Anlagen, Maschinen, Geräte, Dauerkulturen usw. bewertet und zur Berechnung der Abschreibung mit einer betriebsindividuellen Nutzungsdauer versehen werden. Nach Verbuchung aller Geschäftsfälle und Abschluss des Aufzeichnungsjahres sind die Kennzahlen mittels Kennzahlenberechnungsblatt zu ermitteln und auf die Digitale Förderplattform hochzuladen. Des Weiteren wird beim Seminar der Nutzen und die Vorteile von landwirtschaftlichen EDV Aufzeichnungsprogrammen vermittelt. Aufbauend werden auch EDV-Programmeinschulungen angeboten.

Für Seminarangebote in Ihrem Bundesland empfehlen wir die Kurssuche via https://blk.lfi.at/ (bspw. Stichworte: Einnahmen; Einnahmen-Ausgaben; Aufzeichnungsbonus;)
LFI-Unterlage Aufzeichnungen: Als Nachschlagewerk steht eine auf die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung abgestimmte LFI-Unterlage "Betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen führen" als Download oder zum Online blättern unter Publikationen zum Thema Betriebsführung auf www.lko.at zur Verfügung.
Mitgliedschaft Arbeitskreis Unternehmensführung: Für Förderwerber:innen, welche Interesse an gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen in Form einer Doppelten Buchführung haben und ganzjährig betreut werden wollen, ist in einigen Bundesländern eine Mitgliedschaft beim Arbeitskreis Unternehmensführung bzw. Forum Unternehmensführung (in OÖ) möglich. Weitere Informationen unter www.arbeitskreise.at bzw. www.lko.at.
Eine wesentliche Erleichterung beim Führen der Aufzeichnungen bieten speziell für die Landwirtschaft abgestimmte EDV-Buchhaltungsprogramme.

Vorteile bei Nutzung von EDV Programmen:
  • Für Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden kostengünstige Lösungen angeboten
  • Aufgabenlogik und Buchungsautomatiken unterstützen richtiges und effizientes Arbeiten
  • Vordefinierter Agrar-Kontenplan mit betriebsindividueller Anpassungsmöglichkeit
  • Bankimport (z.B. Import betriebliches Giro) erleichtert erheblich die Aufzeichnungen
  • Erstellung von Buchungsregeln für wiederkehrende Geschäftsfälle (z.B.: monatliche Stromrechnung)
  • Umfangreiche Suchfunktionen und Auswertungsmöglichkeiten von Kennzahlen
Weitere Informationen zu Angeboten und Inhalten in der Betriebsführung finden Sie unter Betriebsführung auf www.lko.at.
Foeg_Leiste_Bund+ELER+Laender+EU_2022_RGB.jpg © BML
© BML

Downloads zum Thema

  • Kennzahlenberechnungsblatt Juni 24 XLSX 14,45 kB

Links zum Thema

  • Seminarangebote zum Aufzeichnungsbonus: Kurssuche via blk.lfi.at
  • Online blättern: Betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen führen
  • Publikationen zum Thema Betriebsführung
  • Arbeitskreis Unternehmensführung
  • Weitere Informationen zu Angeboten und Inhalten in der Betriebsführung
  • Kennzahlen und Aufzeichnungen: Das Geheimrezept für Top-Betriebe

Niederlassungsprämie 2023-2027

  • Niederlassungsprämie für Junglandwirtinnen & Junglandwirte - Einführung Aufzeichnungsbonus

  • Förderung der Niederlassung von Junglandwirt:innen

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  • Informationen zur Betriebsführung

    © Maria Noisternig / LFI Österreich
    Weitere Inhalte rund um das Thema Betriebsführung.

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