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Mais: Boden- und Gewässerschutz im Fokus!

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23.01.2025 | von DI Thomas Wallner

Der Maisanbau hat in Oberösterreich eine sehr große Bedeutung. Mit einer Anbaufläche im Jahr 2024 von 82.874 ha (davon 31.466 ha Silomais und 1.522 ha Saatmais) ist Mais bei vielen Betrieben ein wichtiger Bestandteil der Fruchtfolge. Ziel muss sein, Mais nachhaltig, boden- und gewässerschonend zu produzieren. Dazu zählen neben Maßnahmen zum Erosionsschutz (z.B. optimale Bodenstruktur, Mulch- bzw. Direktsaat oder Untersaaten) eine bedarfsgerechte Düngung und der generelle Verzicht von Herbiziden mit dem auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin.

1_Maiskolben_nah.jpg © BWSB/Wallner
Mais hat großes Potenzial. © BWSB/Wallner

Schwerpunkt: Bodenstruktur & Erosionsschutz

Störungen im Bodengefüge führen zu einer Verschlechterung der Kreisläufe im Boden. Der Luft-, Wasser- und Nährstoffkreislauf wird gehemmt, Wurzeln und das Bodenleben in der Entwicklung gebremst. Um diese Störungen zu vermeiden, gilt es einige Grundsätze zu beachten. Keine Bodenbearbeitung unter feuchten Bedingungen, die Achslast an die Tragfähigkeit des Bodens anzupassen oder die Überfahrten zu reduzieren, sind ein paar Beispiele. Mais benötigt einen warmen Boden. Für einen erfolgreichen Feldaufgang sind mindestens 8 °C (mit steigender Tendenz) in 5 cm Bodentiefe erforderlich.
2_Bodentemperatur.jpg © BWSB/Wallner
Bodentemperatur – einfach und schnell bestimmen – nicht zu früh anbauen – Spatenprobe vor dem geplanten Anbau unbedingt durchführen! © BWSB/Wallner
ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker – Untersaaten“
Ab dem Jahr 2025 sind im Zuge der ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ Untersaaten zusätzlich auch bei Mais und Sorghum förderbar. Dabei sind die Schläge mit Untersaaten bis spätestens 15. April mit „US“ zu codieren. Wichtig: Bei Codierung einer Fläche mit „US“ ist kein Herbizideinsatz erlaubt.
3 und 4_Erosion bei Mais.jpg © BWSB/Wallner
Erosion bei Mais – ab dem Jahr 2025 sind Untersaaten im Mais und Sorghum über die ÖPUL Maßnahme "Erosionsschutz Acker" förderbar. © BWSB/Wallner
Auflagen & Abgeltung
  • Aktive Anlage von flächendeckenden Untersaaten mit mindestens drei Mischungspartnern zwischen den Reihen der Hauptkultur spätestens acht Wochen nach dem Anbau von Ackerbohne, Kürbis, Mais, Soja, Sonnenblume, Sorghum, spätestens jedoch bis zum 30.06.
  • Sollte die Anzahl an angesäten Mischungspartnern am Feld nicht ersichtlich sein, so ist ein Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett erforderlich.
    • 81,0 EUR/ha für Untersaat
    • 16,2 EUR/ha Zuschlag zu Untersaatprämie bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“
O6_8_Erosionsschutz_Acker_2024_10.pdf | AMA

Durch diese Untersaaten kann bei Mais die Bodenfruchtbarkeit verbessert und die Erosionsgefahr im Acker weiter verringert werden. Sie können somit einen wichtigen Beitrag zum Schutz vor Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer leisten.

Einzelne Versuche haben - vor allem im Biolandbau - bereits gute Erfahrungen mit der Anlage von Untersaaten auch auf diesen Kulturen gezeigt. Im integrierten Landbau ist die Unkrautregulierung eine große Herausforderung. Die große Schwierigkeit besteht darin, dass jedes Jahr, jeder Standort und jede Untersaat (z.B. Pflanzenart, Anbauzeitpunkt, Witterung etc.) anders ist und seine eigenen Herausforderungen mit sich bringt. Faktum ist, dass hier noch Versuchsbedarf besteht und auch die Produktanbieter sind gefordert.

Schwerpunkt: gewässerschonende Düngung

Mais gilt als robuste, massenwüchsige Pflanze. In der kurzen Wachstumsperiode benötigt er für eine rasche Jugendentwicklung eine optimale Nährstoffversorgung. Rund 75 % der gesamten Nährstoffmenge werden innerhalb eines Monats aufgenommen. Damit unterscheidet er sich wesentlich von anderen Getreidearten. 85 % des Stickstoffs, 73 % des Phosphors und 96 % des Kaliumbedarfes werden von den Maispflanzen im Zeitraum zwischen dem 8-Blatt-Stadium bis zum Eintrocknen der Narbenfäden aufgenommen.

Aus diesem Grund ist eine einmalige starke Andüngung vor der Saat zu vermeiden, da im späten Frühjahr, insbesondere bei leichteren Böden, die Gefahr der Stickstoffauswaschung ins Grundwasser besteht und wertvoller Dünger verloren geht. Ab dem 8-Blatt-Stadium muss die Pflanze jedoch aus dem Vollen schöpfen können, d.h. der Stickstoff soll so ausgebracht werden, dass er zum Zeitpunkt des Hauptbedarfs nitrifiziert und mineralisiert ist. Somit bietet sich nach der ersten Gabe vor dem Anbau eine zweite im 3-6-Blatt-Stadium als Bestandsdüngung an. Auswaschungen werden reduziert und der Stickstoff wird von der Maispflanze effizienter genutzt (Befahrbarkeit unbedingt beachten!). Als Faustregel gilt: 1 dt Körnermais inkl. Stroh entzieht durchschnittlich 2,4 kg Stickstoff.
5_Mais_2_Blatt_gedüngt.jpg © BWSB/Wallner
Mais bedarfsgerecht düngen! © BWSB/Wallner
Bei Phosphor ist die Düngung etwas anders zu sehen als bei den anderen Hauptnährstoffen. Phosphor hat eine geringe Mobilität im Boden und ist eher nicht auswaschungsgefährdet. Eine Unterfußdüngung mit NP-Düngemitteln kann sich auf sehr schweren tonhältigen Böden ertragssteigernd auswirken. Gerade in Jahren mit kaltem Vorsommer ist dies zu beobachten, weil Phosphor nicht mobil ist und das Aufnahmevermögen von Mais für P gering ist. Eine P-Überdüngung muss vermieden werden, da ansonsten die Zinkaufnahme gehemmt wird. Auf mittleren und leichten Böden ist der Vorteil der Unterfußdüngung meist nicht erkennbar. 
Die Empfehlung für die Düngung mit Phosphor bei Gehaltsstufe C laut "Sachgerechter Düngung, 8. Auflage" lautet für Körnermais (inkl. CCM) mit 85 kg P2O5/ha und bei Silomais mit 90 kg P2O5/ha.
6_Mais_violett.jpg © BWSB/Wallner
Phosphatmangel: im Jugendstadium benötigt Mais im Wurzelbereich ausreichend Phosphat. © BWSB/Wallner
Wichtig ist, dass die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV) - Düngerobergrenzen auf Basis der Ertragslage beachtet werden. Die Ertragslage ist im mehrjährigen Durchschnitt ohne Berücksichtigung von Ausreißern nach oben (Spitzenerträge) bzw. nach unten (niedrige Erträge z.B. bei Trockenheit, Hagel, …) zu ermitteln und auch bei der Erstellung des Düngeplanes zu berücksichtigen. Wichtig ist die Ertragsdokumentation. Diese ist gemäß § 8 der NAPV für alle Betriebe mit mehr als 15 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und für alle Betriebe, die weniger als 90 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche als Dauergrünland oder Ackerfutterflächen nutzen, verpflichtend, wenn sie höher als Ertragslage "mittel" gedüngt haben.

Die Ertragsdokumentation ist ebenfalls für all jene Betriebe gemäß § 9 NAPV verpflichtend, die im Gebiet gemäß "Anlage 5" (Traun-Enns-Platte) liegen und mehr als 5 ha Ackerfläche bewirtschaften. Diese Betriebe müssen auch einen Stickstoffsaldo berechnen, jedoch nicht ins nächste Jahr mitnehmen. Achten Sie auch auf die geltenden Bestimmungen zur Gabenteilung (max. 100 kg bzw. 80 kg für Teilnehmer am ÖPUL-Vorbeugenden Grundwasserschutz-Acker in OÖ, mit Ausnahmen)!

Die nachfolgende Tabelle der NAPV 2023 enthält die Düngeobergrenzen je nach Ertragslage. Diese sind seit 1. Jänner 2023 gültig und einzuhalten. Zu beachten ist die 10%ige N-Reduktion für Betriebe, die sich gemäß NAPV, Anlage 5, in einem Nitratrisikogebiet (z.B. Traun-Enns-Platte) befinden.
Tabelle_Düngeobergrenzen_Mais.jpg © Archiv
© Archiv
Nitratinformationsdienst für Mais
Die Anpassung der Stickstoffdüngung an den pflanzenverfügbaren Stickstoff im Boden, wie es der Nitratinformationsdienst (NID) vorschlägt, gewährleistet eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung und verhindert einen Nitrataustrag ins Grundwasser. Der NID lieferte auch im Jahr 2025 Düngeempfehlungen für Mais. Gerade vor dem Hintergrund hoher Düngemittelpreise sind die Ergebnisse interessant - 
NID "NitratInformationsDienst" | bwsb - Düngung.

Schwerpunkt: gewässerschonender Pflanzenschutz

Der Grundsatz eines gewässerschonenden Unkrautmanagements orientiert sich an den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes mit der Verwendung biologischer, biotechnischer und pflanzenzüchterischer Verfahren. Mit Maßnahmen wie zum Beispiel Fruchtfolge, Standortauswahl, Bodenbearbeitung oder Sortenwahl kann der chemische Pflanzenschutzmitteleinsatz auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Mais_Pflanzenschutz.jpg © BWSB/Wallner
Ein unkrautfreier Maisbestand ist auch ohne den auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin möglich. © BWSB/Wallner
Unkrautbekämpfung – Bestände laufend beobachten
Jede Kulturpflanze hat eine eigene Begleitflora und erfordert ein individuelles Unkrautmanagement. Bei Mais liegt das Hauptaugenmerk auf Weißem Gänsefuß, Gemeiner Melde, Amarant, diverse Knötericharten, Hirse, Ackerwinde, Ampfer und Distel. Einen wichtigen Beitrag zum integrierten Pflanzenschutz liefert die Bodenbearbeitung und der mögliche Zwischenfruchtanbau im Vorjahr. Bei konservierender, nicht wendender Bodenbearbeitung nimmt der Unkrautdruck zu, wodurch sich die Notwendigkeit an chemischen oder mechanischen Bekämpfungsmaßnahmen erhöht. Ein flächendeckender früh gesäter Zwischenfruchtbestand nach Getreide ist entscheidend, damit eine ausreichende Unkrautunterdrückung gewährleistet werden kann. Bei vollständig abgefrosteten Zwischenfruchtbeständen dürfen im Frühjahr glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel im Bedarfsfall gegen die Verunkrautung eingesetzt werden. Oft ist dies beim Maisanbau nicht notwendig, denn verschiedene Wirkstoffgruppen ermöglichen ein gutes Herbizidmanagement.
WICHTIG: Kein Terbuthylazin!
Produkte mit dem sehr auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin werden nach wie vor vorwiegend im Mais zur Unkrautregulierung eingesetzt. Dieser Wirkstoff sowie dessen Abbauprodukte („Metaboliten“) werden vermehrt im Grund- und Trinkwasser gefunden. Daher sollte auf Produkte mit dem Wirkstoff Terbuthylazin jedenfalls verzichtet werden.
8_TBZ_Karte_Land_OÖ.jpg © Land OÖ
Messwerte für den Metaboliten SYN 545666 (LM6) des Wirkstoffes Terbuthylazin. Alle roten Punkte zeigen Messwerte, die über dem Grenzwert von 0,1 µg/l liegen. © Land OÖ
Der Einsatz des Wirkstoffes Terbuthylazin (z.B. Aspect Pro, Aztec Komplett Pack, Successor Tx, diverse Packs etc.) ist für Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ (GW 2030) bei Mais und Sorghum in der Gebietskulisse nicht möglich. Zusätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Terbuthylazin in Wasserschutz- und -schongebieten nicht angewendet werden (siehe doris.at). Gleiches gilt auch für die Wirkstoffe Metazachlor und Dimethachlor. Für jeden Praktiker muss das Ziel sein, dass keine Pflanzenschutzmittel in Grund- bzw. Trinkwasser sowie in Oberflächengewässern oder auf benachbarte Flächen gelangen.

Wichtig ist, dass eine lückenlose Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt wird. Teilnehmer am ÖPUL Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker in OÖ müssen zudem bei jeder chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmaßnahme im Vorfeld einen Kontrollgang durchführen und entsprechend schlagbezogen dokumentieren oder es sind entsprechende Warndienstmeldungen (www.warndienst.at) zu dokumentieren und zu berücksichtigen. Dafür eignet sich zum Beispiel der ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at) ganz besonders.
ÖDüPlan_Neue_Maßnahme.jpg © BWSB/Wallner
ÖDüPlan Plus: optimal für die Dokumentation von Anbau-, Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen. © BWSB/Wallner

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  • O6_8_Erosionsschutz_Acker_2024_10.pdf
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Mais hat großes Potenzial. © BWSB/Wallner

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Erosion bei Mais – ab dem Jahr 2025 sind Untersaaten im Mais und Sorghum über die ÖPUL Maßnahme "Erosionsschutz Acker" förderbar. © BWSB/Wallner

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Mais bedarfsgerecht düngen! © BWSB/Wallner

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Phosphatmangel: im Jugendstadium benötigt Mais im Wurzelbereich ausreichend Phosphat. © BWSB/Wallner

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Ein unkrautfreier Maisbestand ist auch ohne den auswaschungsgefährdeten Wirkstoff Terbuthylazin möglich. © BWSB/Wallner

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Messwerte für den Metaboliten SYN 545666 (LM6) des Wirkstoffes Terbuthylazin. Alle roten Punkte zeigen Messwerte, die über dem Grenzwert von 0,1 µg/l liegen. © Land OÖ

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ÖDüPlan Plus: optimal für die Dokumentation von Anbau-, Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen. © BWSB/Wallner