4 Stunden anrechenbar für Schule am Bauernhof Weiterbildung
Der Auffrischungskurs für betriebliche Ersthelfer:innen ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 ASchG und § 40 luf AStV). Diese Verpflichtung besteht bereits ab dem/der ersten Dienstnehmer:in.
Kenntnisse der ersten...
4 Stunden anrechenbar für Schule am Bauernhof Weiterbildung
Der Auffrischungskurs für betriebliche Ersthelfer:innen ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 26 ASchG und § 40 luf AStV). Diese Verpflichtung besteht bereits ab dem/der ersten Dienstnehmer:in.
Kenntnisse der ersten Hilfe und deren Anwendung in Ausnahmesituationen werden dabei aufgefrischt. Themen sind: Gefahren erkennen, Unfallverhütung, Rettungskette, Herz-Lungen-Wiederbelebung nach neuesten Richtlinien, Umgang mit dem halbautomatischen Defibrillator, Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen, Verletzungen und Vergiftungen.
Lernen Sie anhand von zahlreichen praktischen Übungen Soforthilfemaßnahmen für den Ernstfall.
Hinweis: sollte die letzte Ersthelferausbildung länger als 4 Jahre zurückliegen, ist ein Erste Hilfe Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden zu besuchen.
Für diese Veranstaltung können Sie den SVS Gesundheitshunderter einlösen.