EU-Einigung: Was künftig als "alkoholfreier" Wein gilt
Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten haben sich auf neue Kennzeichnungsregeln für alkoholfreien und alkoholreduzierten Wein geeinigt. Künftig darf Wein als "alkoholfrei" mit dem Zusatz "0,0%" gekennzeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt 0,05 Volumenprozent nicht übersteigt, wie beide Seiten laut APA mitteilten.
Wie aus Angaben der EU-Staaten hervorgeht, dürfen Weine - ähnlich wie Bier - mit einem Gehalt von unter 0,5% Alkohol ebenfalls als "alkoholfrei" gekennzeichnet werden. Sie dürfen demnach aber nicht den Zusatz "0,0%" tragen. Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 Volumenprozent, deren Alkoholgehalt um mindestens 30% reduziert wurde, sollen die Bezeichnung "alkoholreduziert" tragen dürfen.
Die neuen Regelungen sollen den Weinproduzenten helfen, auf veränderte Marktbedürfnisse zu reagieren. Die Einigung muss noch vom Parlament und den EU-Staaten formell angenommen werden. Das ist in der Regel Formsache.
Wie aus Angaben der EU-Staaten hervorgeht, dürfen Weine - ähnlich wie Bier - mit einem Gehalt von unter 0,5% Alkohol ebenfalls als "alkoholfrei" gekennzeichnet werden. Sie dürfen demnach aber nicht den Zusatz "0,0%" tragen. Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 Volumenprozent, deren Alkoholgehalt um mindestens 30% reduziert wurde, sollen die Bezeichnung "alkoholreduziert" tragen dürfen.
Die neuen Regelungen sollen den Weinproduzenten helfen, auf veränderte Marktbedürfnisse zu reagieren. Die Einigung muss noch vom Parlament und den EU-Staaten formell angenommen werden. Das ist in der Regel Formsache.