Elektronische Rinderohrmarke ins linke Ohr des Kalbes

Die Agrarmarkt Austria hat darum ersucht, einmal mehr darauf hinzuweisen, dass die elektronische Ohrmarke bei Kälbern unbedingt im linken Ohr (in Blickrichtung des Rindes) eingezogen werden muss. Die zugrunde liegende Bestimmung im § 4 Abs. 1 der Rinderkennzeichnung-Verordnung lautet: Die Kennzeichnung hat für die am Betrieb geborenen oder aus Drittländern eingeführten Rinder mit einer herkömmlichen Ohrmarke am rechten Ohr und einer elektronischen Ohrmarke am linken Ohr von der Blickrichtung des Rindes aus gesehen zu erfolgen. In den letzten Wochen kam es immer wieder zu Rückmeldungen durch Betriebe, welche automatische Fütterungssysteme (Tränkeautomaten etc.) im Einsatz haben, dass bei Kälbern die elektronischen Ohrmarken im rechten Ohr angebracht wurden, berichtet die Agrarmarkt Austria in einem Informationsschreiben an die Landwirtschaftskammern. Durch dieses Einziehen der elektronischen Ohrmarke ins rechte Ohr kommt es vermehrt zu Problemen bei der Erkennung der Tiere bei automatischen Fütterungssystemen. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand in diesen Betrieben und hat negative Auswirkungen auf die Kälbergesundheit.