Bio-Kontrollkostenzuschuss beantragen
Die Beantragung des Bio-Kontrollkostenzuschusses* ist seit 2024 über die Digitale Förderplattform (DFP) durchzuführen (www.eama.at). Der Förderantrag für die Maßnahme 77 - 01 (Teilnahme an einer Qualitätsregelung) ist einmalig für die gesamte bzw. für die verbleibende Förderperiode (GAP 23 - 27) zu beantragen und kann von Personen beantragt werden, die neu in die biologische Wirtschaftsweise eingestiegen sind oder erstmals einen Bio-Betrieb bewirtschaften (Bewirtschafterwechsel). Die Gewährung des Zuschusses wird durch die Abgabe eines Zahlungsantrages ausgelöst, der jährlich über die DFP zu stellen ist.
Der Auszahlungsantrag kann erst nach Genehmigung des Förderantrags in der DFP gestellt werden. Aus technischen Gründen ist das derzeit noch nicht möglich. Zahlungsanträge für das Jahr 2024 können daher auch noch 2025 gestellt werden. Wichtig: Förderfähig sind jene Kontrollkosten ab dem Vorhandensein eines gültigen Förderantrags. Pro Zahlungsantrag können auch mehrere Rechnungen eingereicht werden.
Der Bio-Kontrollkostenzuschuss wird für die Dauer von maximal fünf Jahren gewährt. Personen, die bereits zwischen 2020 und 2023 einen Förderantrag gestellt haben (damals noch in Maßnahme 3.1.1), jedoch die fünf Jahre in der alten Förderperiode nicht voll ausschöpfen konnten, können über die noch offenen Jahre einen neuen Antrag in der Maßnahme 77-01 der GAP 23-27 stellen.
Bei Fragen rund um die Antragstellung wenden Sie sich gerne an die Bioberatung in ihrem Bundesland. Nähere Informationen finden Sie hier: Kontrollkostenzuschuss für Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen | Landwirtschaftskammer Österreich
Allgemeine fördertechnische Hinweise zu Prämienhöhen und inhaltlichen Neuerungen u.a. für die Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise finden Sie hier: Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen | Landwirtschaftskammer Österreich
Bei Fragen rund um die Antragstellung wenden Sie sich gerne an die Bioberatung in ihrem Bundesland. Nähere Informationen finden Sie hier: Kontrollkostenzuschuss für Teilnahme an Qualitätsregelungen für Lebensmittel und Zierpflanzen | Landwirtschaftskammer Österreich
Allgemeine fördertechnische Hinweise zu Prämienhöhen und inhaltlichen Neuerungen u.a. für die Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise finden Sie hier: Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen | Landwirtschaftskammer Österreich
*Nicht zu verwechseln ist der Bio-Kontrollkostenzuschuss mit dem Zuschlag für betriebsbezogene Transaktionskosten ab 2025. Dieser Zuschlag in der Höhe von 400 Euro wird im Rahmen der Neuerungen im ÖPUL an jeden Bio-Betrieb innerhalb der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweis"“ ausbezahlt. Hierfür ist keine gesonderte Antragsstellung erforderlich.