Angehörigenbonus für die Pflege eines nahen Angehörigen ab 1. Juli 2023
Es wird der Angehörigenbonus für alle Personen eingeführt, die einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 4 zu Hause pflegen. Der Angehörigenbonus beträgt monatlich 125 Euro und die erstmalige Auszahlung wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen. Im heurigen Jahr werden daher insgesamt 750 Euro an den pflegenden Angehörigen ausbezahlt, ab 2024 beträgt der Angehörigenbonus insgesamt 1.500 Euro.
Es gibt hierbei zwei verschiedene Varianten:
1. Angehörigenbonus bei Selbst- oder Weiterversicherung für die Pflege in der Pensionsversicherung – amtswegige Auszahlung ohne Antrag:
Voraussetzungen:
Zur Information: Die Selbst- oder Weiterversicherung ist bereits ab der Pflegegeldstufe 3 möglich.
Voraussetzungen:
- Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 4
- in häuslicher Umgebung
Zur Information: Die Selbst- oder Weiterversicherung ist bereits ab der Pflegegeldstufe 3 möglich.
2. Angehörigenbonus ohne Selbst- oder Weiterversicherung für die Pflege (z.B. Pensionisten, Erwerbstätige, die keine Selbst- oder Weiterversicherung beantragen können) - Antrag erforderlich:
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
- Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegeldstufe 4
- in häuslicher Umgebung
- seit mindestens einem Jahr
- monatliches Durchschnittseinkommen max. 1.500 Euro netto
- Antrag erforderlich - zuständig ist der Sozialversicherungsträger, welcher das Pflegegeld der gepflegten Person ausbezahlt
Der Angehörigenbonus hat keine Auswirkung auf die Pension bzw. auf die Ausgleichszulage.