Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 19/2025
Mais
Auf manchen Maisflächen findet man Pflanzen, die zur Gänze welk werden und in der Folge umfallen. Am Wurzelhals findet man deutliche Fraßspuren, die größer sind als ein Anstich durch den Drahtwurm. Kontrolliert man die Flächen in den späten Abendstunden, so kann man gräuliche Raupen finden. Diese Erdraupen stammen von Eulenschmetterlingen. Die eher nachtaktiven Raupen rollen sich zusammen, wenn man sie ausgräbt. Natürliche Feinde sind Fledermäuse, Vögel, Maulwurf und Laufkäfer. Aktuell ist zur direkten Behandlung kein Insektizid mehr zugelassen. Als vorbeugende Maßnahme für die Zukunft kann man v.a. auf vor dem Anbau stärker verunkrauteten Flächen, wo die Schmetterlinge gerne ihre Eier ablegen, eine intensivere Bodenbearbeitung durchführen. Die Falterweibchen werden durch stärker verunkrautet Fläche angelockt. Im Zuge des Anbaues ist das Granulat Picador 1.6 MG zugelassen.
Winterweizen-Blattläuse
Aufgrund der aktuell feucht-warmen Witterung sind in den Ähren und auf den Blättern mehr Blattläuse zu finden. Die wirtschaftliche Schadenschwelle sind 3 - 5 Läuse pro Ähre auf 70% der Pflanzen. Bei einer Behandlung gegen Getreidehähnchen wurden die Läuse miterfasst, wird nur eine Behandlung gegen Blattläuse notwendig, so empfehlen wir aus Resistenz vorbeugenden Gründen Teppeki/Afinto 140 g/ha bzw. 200 - 300 g/ha Pirimor Granulat.
Gefleckter Schierling in Biodiversitätsflächen
Leider treten auch heuer in Biodiversitätsflächen Pflanzen des Gefleckten Schierling auf. Die Pflanze ist in allen Teilen (besonders die grünen Samen) stark giftig, besonders in den Samen befindet sich das Gift Coniin. Bei Kontakt mit der Haut können schmerzhafte Brandblasen entstehen. Pflanzen dürfen nicht verfüttert werden, die Tiere können verenden.
Um das Aussamen zu verhindern, sollen die Pflanzen, solange die Samen nicht reif und noch grün sind, gehäckselt werden. Die Wurzel stirbt in der Folge ab. Die Samen sind reif, wenn sie braun gefärbt und trocken sind.
Der Gefleckte Schierling ist eine zweijährige Pflanze, d.h. heuer blühende Pflanzen sterben mit aber auch ohne Häckseln im Herbst ab. Die reifen Samen sind leider im Boden viele Jahr (Jahrzehnte) lebensfähig. Haben die Pflanzen noch nicht aufgestängelt und geblüht, dann können sie auch im 3. Jahr Samen bilden. Für eine Behandlung ist es daher sinnvoll, diese erst bei aufgestängelten Pflanzen durchzuführen.
Treten nur Einzelpflanzen auf so sollen diese mit Ganzkörperschutz ausgegraben und entsorgt werden.
Gemäß Erlass des BML vom Juni 2024 ist es beim flächigen Auftreten der invasiven Problemunkräuter (z.B. Ambrosie, Stechapfel und Kleeseide sowie des Gefleckten Schierling erlaubt, in den ersten beiden Bestands- bzw. Beantragungsjahren einer Acker-Biodiversitätsfläche, die Pflege öfter als 2 x pro Jahr durchzuführen (bei Grünbrachen Häckseln/Mulchen/Pflegemahd, bei sonstigem Feldfutter die Mahd mit Abtransport) und dies auch vor dem 1. August. Ab dem dritten Beantragungsjahr einer DIV-Fläche gilt diese Ausnahme nicht mehr, d.h. es ist mit max. zwei Pflegedurchgängen das Auslangen zu finden.
Kommen die genannten Problemunkräuter auf Acker-Biodiversitätsflächen des Betriebes flächig vor, dann dürfen, unabhängig vom Beantragungsjahr (d.h. auch ab dem dritten Beantragungsjahr), Pflegemaßnahmen auch auf mehr als 25% der Biodiversitätsflächen vor dem 1. August durchgeführt werden, sofern dies für die Bekämpfung dieser Problemunkräuter notwendig ist. Es dürfen dann aber keine zusätzlichen DIV-Flächen vor dem 1.8. gepflegt/genutzt werden.
Wichtig ist, dass Landwirte bei Beanspruchung dieser Ausnahme entsprechende Nachweise (eindeutig zuordenbare, bestenfalls georeferenzierte Fotos) für die sehr wahrscheinlichen Rückfragen im Rahmen des Flächenmonitorings oder für Vor-Ort-Kontrollen bereithalten. Eine AMA Meldung ist jedoch nicht erforderlich, wobei es mit der AMA MFA Fotos App möglich wäre, vorab entsprechende Fotos als Initiativauftrag hochzuladen.
Pflanzen mit reifen, braunen Samen sollen abgeschnitten/abgemäht und in einer Verbrennungsanlage oder in einer gut funktionierenden, langsam arbeitenden Biogasanlage entsorgt werden. Größere Mengen können in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Eine Kompostierung bzw. eine Entsorgung über eine Biogasanlage wird bei Pflanzen mit braunen Samen nicht empfohlen, da nicht garantiert ist, dass reife Samen vollständig zerstört werden.
Um das Aussamen zu verhindern, sollen die Pflanzen, solange die Samen nicht reif und noch grün sind, gehäckselt werden. Die Wurzel stirbt in der Folge ab. Die Samen sind reif, wenn sie braun gefärbt und trocken sind.
Der Gefleckte Schierling ist eine zweijährige Pflanze, d.h. heuer blühende Pflanzen sterben mit aber auch ohne Häckseln im Herbst ab. Die reifen Samen sind leider im Boden viele Jahr (Jahrzehnte) lebensfähig. Haben die Pflanzen noch nicht aufgestängelt und geblüht, dann können sie auch im 3. Jahr Samen bilden. Für eine Behandlung ist es daher sinnvoll, diese erst bei aufgestängelten Pflanzen durchzuführen.
Treten nur Einzelpflanzen auf so sollen diese mit Ganzkörperschutz ausgegraben und entsorgt werden.
Gemäß Erlass des BML vom Juni 2024 ist es beim flächigen Auftreten der invasiven Problemunkräuter (z.B. Ambrosie, Stechapfel und Kleeseide sowie des Gefleckten Schierling erlaubt, in den ersten beiden Bestands- bzw. Beantragungsjahren einer Acker-Biodiversitätsfläche, die Pflege öfter als 2 x pro Jahr durchzuführen (bei Grünbrachen Häckseln/Mulchen/Pflegemahd, bei sonstigem Feldfutter die Mahd mit Abtransport) und dies auch vor dem 1. August. Ab dem dritten Beantragungsjahr einer DIV-Fläche gilt diese Ausnahme nicht mehr, d.h. es ist mit max. zwei Pflegedurchgängen das Auslangen zu finden.
Kommen die genannten Problemunkräuter auf Acker-Biodiversitätsflächen des Betriebes flächig vor, dann dürfen, unabhängig vom Beantragungsjahr (d.h. auch ab dem dritten Beantragungsjahr), Pflegemaßnahmen auch auf mehr als 25% der Biodiversitätsflächen vor dem 1. August durchgeführt werden, sofern dies für die Bekämpfung dieser Problemunkräuter notwendig ist. Es dürfen dann aber keine zusätzlichen DIV-Flächen vor dem 1.8. gepflegt/genutzt werden.
Wichtig ist, dass Landwirte bei Beanspruchung dieser Ausnahme entsprechende Nachweise (eindeutig zuordenbare, bestenfalls georeferenzierte Fotos) für die sehr wahrscheinlichen Rückfragen im Rahmen des Flächenmonitorings oder für Vor-Ort-Kontrollen bereithalten. Eine AMA Meldung ist jedoch nicht erforderlich, wobei es mit der AMA MFA Fotos App möglich wäre, vorab entsprechende Fotos als Initiativauftrag hochzuladen.
Pflanzen mit reifen, braunen Samen sollen abgeschnitten/abgemäht und in einer Verbrennungsanlage oder in einer gut funktionierenden, langsam arbeitenden Biogasanlage entsorgt werden. Größere Mengen können in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Eine Kompostierung bzw. eine Entsorgung über eine Biogasanlage wird bei Pflanzen mit braunen Samen nicht empfohlen, da nicht garantiert ist, dass reife Samen vollständig zerstört werden.