Seit November 2013 brauchen alle Verwender:innen von Pflanzenschutzmitteln einen Pflanzenschutzmittelausweis. Dies gilt auch für die professionelle Verwendung von biologischen Pflanzenschutzmitteln und Nützlingen.
Sie beantragen den Pflanzenschutzmittelausweis zum ersten Mal?
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Seit November 2013 brauchen alle Verwender:innen von Pflanzenschutzmitteln einen Pflanzenschutzmittelausweis. Dies gilt auch für die professionelle Verwendung von biologischen Pflanzenschutzmitteln und Nützlingen.
Sie beantragen den Pflanzenschutzmittelausweis zum ersten Mal?
Anerkennungen:
Viele Fachausbildungen (Landwirtschaft, Gartenbau, Floristik, Friedhofsgärtnerei, Waldaufsicht, Schädlingsbekämpfung, Sachkundekurs für den Giftschein etc.) sind in gewissem Maße anerkannt. Personen ganz ohne Fachausbildung brauchen diesen speziellen 16-stündigen Ausbildungskurs.
Bei Unklarheiten, welcher Kurs notwendig ist und welche Ausnahmen gelten, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Obst/Garten Dirketvermarktung: T 05574/400-232.
Wenn Sie keine einschlägige Fachausbildung haben, benötigen Sie diesen 16-stündigen Ausbildungskurs, bestehend aus:
• 4-stündigen Kursteil für Erste Hilfe bei Vergiftungsnotfällen
• 12-stündiger Ausbildungskursteil zur Sachkunde Pflanzenschutzmittel
Nach Teilnahme am Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung mit welcher Sie bei der zuständigen BH um die Ausstellung Ihres Pflanzenschutzmittelausweises ansuchen können.
Sie haben bereits einen Pflanzenschutzausweis und er läuft bald ab?
Dann buchen Sie bitte unseren Fortbildungskurs. Dieser Fortbildungskurs ist für Personen, deren Pflanzenschutzmittelausweis abläuft und die eine Verlängerung beantragen wollen. Im Kurs ist ein Auffrischungskurs zum Thema Erste Hilfe bei Vergiftungsnotfällen des Roten Kreuzes inkludiert.
Fortbildungskurse in Präsenz --> Hier zu den Fortbildungskursen in Präsenz
Fortbildungskurs online - Start jeder Zeit möglich --> Hier zum Onlinekurs
Nach Teilnahme am Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung mit welcher Sie bei der zuständigen BH um Verlängerung Ihres Pflanzenschutzmittelausweises ansuchen können.