„Hotspots“-Abflusswege begrünen - Boden und Gewässer schützen!
Auf vielen Betrieben gibt es Ackerflächen, die gerade bei Starkregenereignissen – ganz besonders im Zuge des Klimawandels – auf bevorzugten Abflussschneisen jedes Jahr große Mengen an wertvollem Boden verlieren und damit in letzter Konsequenz Oberflächengewässer mit Nährstoffen und Feinsedimenten negativ belasten. Diese bevorzugten Abflussschneisen können jetzt im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ als „Begrünte Abflusswege“ beantragt werden und werden mit 594 Euro/ha gefördert.
Wichtig: Ein Einstieg in die ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ ist nur noch heuer bis
31. Dezember 2024 möglich!
31. Dezember 2024 möglich!
ÖPUL-Maßnahme Erosionsschutz Acker – Begrünte Abflusswege
Die Teilnahme an dieser so wichtigen ÖPUL-Maßnahme ist derzeit leider noch sehr gering – es besteht großer Handlungsbedarf!
So gibt es in Oberösterreich knapp 2.700 ha ausgewiesene begrünte Abflusswege auf Ackerflächen. Davon nehmen nur knapp 35 ha an der Maßnahme teil. Der Bezirk Grieskirchen hat mit 692 ha das höchste Flächenausmaß bei ausgewiesenen begrünten Abflusswegen, gefolgt vom Bezirk Ried im Innkreis mit 653 ha (Quelle Land OÖ, wpa). Aktuell sind die vorherrschenden Ackernutzungen auf den ausgewiesenen Flächen Mais, Weizen und Gerste – das heißt – hier ist noch einiges an Optimierungspotenzial vorhanden!
Begrünte Abflusswege – sind MEINE Flächen ausgewiesen und über das ÖPUL förderbar?
Eine Teilnahme mit begrünten Abflusswegen ist auf Ackerflächen möglich, die zumindest zu einem Viertel auf einem ausgewiesenen Erosions-Eintragspfad gemäß Anhang F der Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 liegen. Die Sonderrichtlinie und deren Anhänge sind unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/recht abrufbar. Ebenso gibt es im eAMA einen eigenen Layer dazu. Am einfachsten lassen sich die ausgewiesenen begrünten Abflusswege im Inspire AGRAR ATLAS einblenden, wie das nachfolgende Beispiel aus Neuhofen an der Krems zeigt.
Welche Auflagen sind auf den begrünten Abflusswegen einzuhalten?
- Einsaat einer winterharten Begrünungsmischung mit einem Leguminosenanteil unter 50 % bis spätestens am 15. Mai des Kalenderjahres.
- Ein bestehender Grünbrache- oder Feldfutterbestand kann auch ohne Neueinsaat belassen werden, in diesem Fall kann der Leguminosenanteil im Bestand auch über 50 % liegen.
- Der Umbruch der Fläche ist frühestens am 15. September des 2. Jahres erlaubt.
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln ist vom 1. Jänner des Jahres der ersten Angabe des Schlages als begrünter Abflussweg im Mehrfachantrag bis zum Umbruch oder bis zur anderweitigen Deklaration der Fläche nicht erlaubt.
- Mahd oder Häckseln mindestens 1 x jedes zweite Jahr.
- Die Verbringung des Mähgutes ist erlaubt. Beweidung und Drusch sind nicht erlaubt.
- Das Befahren der Flächen ist zulässig. Die Begrünung muss aber jedenfalls erhalten bleiben.
Beantragung "Begrünte Abflusswege" – was muss ich beachten?
Die Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ muss vor Vertragsbeginn im Maßnahmenantrag des Mehrfachantrages bis spätestens am 31. Dezember beantragt werden, um einen gültigen Vertrag ab dem Folgejahr am Betrieb zu begründen.
Der letzte Einstieg in die Maßnahme ist somit mit dem Förderjahr 2025 möglich (Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2024).
Für eine prämienfähige Teilnahme an dieser Maßnahme ist im Mehrfachantrag zusätzlich zur Angabe der Schlagnutzungsart der Code „BAW“ für begrünte Abflusswege zu setzen.
Wichtig: Der mit dem Code BAW beantragte Schlag darf maximal das Vierfache des zugrundeliegenden Erosions-Eintragspfades ausmachen.
Der letzte Einstieg in die Maßnahme ist somit mit dem Förderjahr 2025 möglich (Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2024).
Für eine prämienfähige Teilnahme an dieser Maßnahme ist im Mehrfachantrag zusätzlich zur Angabe der Schlagnutzungsart der Code „BAW“ für begrünte Abflusswege zu setzen.
Wichtig: Der mit dem Code BAW beantragte Schlag darf maximal das Vierfache des zugrundeliegenden Erosions-Eintragspfades ausmachen.
Begrünte Abflusswege - Abgeltung
Begrünte Abflusswege werden bis maximal der vierfachen auf einem Erosions-Eintragspfad liegenden Fläche mit 594 Euro/ha abgegolten.
Fazit
„Bilder sagen mehr als tausend Worte!“
Solche Bilder lassen sich in vielen Fällen vermeiden – allerdings muss uns auch bewusst sein, dass es einen 100%igen Schutz - gerade im Hinblick auf die häufig auftretenden Elementarereignisse im Zuge des Klimawandels - nie geben wird. Maßnahmen sind aber unbedingt notwendig!
Mit Hilfe der ÖPUL-Maßnahme „Begrünte Abflusswege“ über die ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ ist es jetzt jedenfalls möglich, aktiv Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz genau dort umzusetzen, wo in vielen Fällen „der Ursprung allen Übels“ liegt.
Mit Hilfe der ÖPUL-Maßnahme „Begrünte Abflusswege“ über die ÖPUL-Maßnahme „Erosionsschutz Acker“ ist es jetzt jedenfalls möglich, aktiv Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz genau dort umzusetzen, wo in vielen Fällen „der Ursprung allen Übels“ liegt.
In Zeiten wiederkehrender Starkregenereignisse im Zuge des Klimawandels wird es für jede Bewirtschafterin und für jeden Bewirtschafter immer wichtiger, vielfältige Maßnahmen zum Bodenerhalt und zum Gewässerschutz zu setzen. Die freiwillige ÖPULMaßnahme „Erosionsschutz Acker - Begrünte Abflusswege“ bietet sich dafür perfekt an!