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EU und Ukraine passen Handelspakt an

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17.10.2025 | von Beate Kraml

Die Europäische Union und die Ukraine haben sich auf eine Anpassung ihres Handelsabkommens geeinigt, um den gegenseitigen Marktzugang für Agrarprodukte auszuweiten. Der EU-Rat hat am 13. Oktober entschieden, Zölle auf eine Reihe ukrainischer Agrarprodukte zu senken oder ganz abzuschaffen, wie der Rat mitteilte. Es handelt sich um die erste größere Änderung des EU-Ukraine-Handelsabkommens seit dessen Inkrafttreten im Jahr 2016.

Mähdrescher und Traktor©bernardbodo_stock_adobe_com.jpg © Archiv
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Das ursprüngliche Abkommen, das sogenannte "Deep and Comprehensive Free Trade Agreement" (DCFTA), hatte bereits die meisten Zölle gestrichen und die ukrainischen Vorschriften an EU-Standards angepasst. Für mehrere Agrarprodukte galten jedoch weiterhin Zollkontingente, die nur eine begrenzte Menge zollfreier Importe erlaubten. Diese Beschränkungen wurden nach Beginn der russischen Invasion im Februar 2022 vorübergehend aufgehoben, um den Export ukrainischer Agrarprodukte zu erleichtern.

Seit Juni 2025 sind sie nach Protesten insbesondere aus Polen und Ungarn wieder in Kraft. Die nun vereinbarten Änderungen bieten laut der Mitteilung der Ukraine einen breiteren Marktzugang als das ursprüngliche DCFTA, sind jedoch restriktiver als die Ausnahmeregelungen, die zwischen Juni 2022 und Juni 2025 galten. "Die heutige Entscheidung bekräftigt die uneingeschränkte und vielfältige Unterstützung der EU für die Ukraine nach drei Jahren ungerechtfertigter russischer Aggression", sagte demnach der dänische Außenminister Lars Løkke Rasmussen, dessen Land derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat.

Der Beschluss geht nun an den Assoziationsausschuss EU–Ukraine, der die endgültige Zustimmung erteilen muss. Anders als die einseitige Zollaufhebung von 2022 beinhaltet das neue Abkommen gegenseitige Zugeständnisse. Die Ukraine wird ihre zollfreien Einfuhrkontingente für EU-Schweinefleisch, -Geflügel und - Zucker ausweiten und verbleibende Einfuhrzölle schrittweise abbauen.

Auf EU-Seite werden künftig 31 ukrainische Agrarprodukte von Zollobergrenzen betroffen sein - gegenüber 36 Produkten im ursprünglichen Abkommen. Für die meisten dieser Produkte werden die Kontingente ausgeweitet, sodass größere Mengen zollfrei eingeführt werden können. Für einige wichtige ukrainische Exportgüter wie Weizen, Gerste, Zucker, Honig, Eier, Apfelsaft und Geflügel liegen die neuen Kontingente jedoch deutlich unter den tatsächlichen Exportmengen aus den Jahren 2022 bis 2024. 

Nach Berechnungen des Instituts für Wirtschaftsforschung und politische Beratung (IER) in Kiew dürfen künftig nur noch 1,3 Millionen Tonnen Weizen zollfrei in die EU exportiert werden, verglichen mit 6,4 Millionen Tonnen im Jahr 2024, wie der Informationsdienst "Kyiv Independent" berichtet. Bei Zucker sinke das zollfreie Kontingent von 320.000 t auf 100.000 t. "Die Zölle außerhalb dieser Kontingente sind so hoch, dass kaum mit Exporten über diese Mengen hinaus zu rechnen ist“, sagte IER-Direktorin Veronika Movchan demnach.

Die Vereinbarung soll für mindestens drei Jahre gelten und bildet künftig die Grundlage der Handelsbeziehungen. Nach der einseitigen Aufhebung der Zölle 2022 hatten polnische, slowakische und ungarische Landwirte mit Protesten und Blockaden gegen die Zunahme ukrainischer AgrAgrarimporte reagiert, während ihre Regierungen zeitweise nationale Importverbote verhängten. Das überarbeitete Abkommen sieht zudem vor, dass die Handelsliberalisierung in drei Jahren erneut ausgeweitet werden kann - sofern die Ukraine bei der rechtlichen Angleichung an EU-Normen weiter Fortschritte erzielt. 
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