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Einigung: Neuregelung in der Schweinehaltung bringt mehr Tierwohl, Planungssicherheit und Versorgungssicherheit

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08.05.2025 | von BMLUK

Übergangsfrist um sechs Jahre auf 2034 verkürzt - sachlich begründete Ausnahmeregelung für Härtefälle - IBeST+ wird fortgesetzt.

Entwicklung der Schweinehaltung in Österreich.jpg © BMLUK 2025
Übergangsfrist um sechs Jahre auf 2034 verkürzt – sachlich begründete Ausnahmeregelung für Härtefälle – IBeST+ wird fortgesetzt © BMLUK 2025
Nach mehrwöchigen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung und im engen Schulterschluss der Regierungsparteien konnte eine Einigung über die Neuregelung für die Haltung von Schweinen auf unstrukturierten Vollspaltenbuchten erzielt werden.
 
Mit der Einigung auf neue Übergangsfristen in der Schweinehaltung gelingt der Bundesregierung ein wichtiger Schritt: Österreich bleibt internationaler Vorreiter beim Tierwohl, bäuerliche Familienbetriebe erhalten Planungssicherheit und die Versorgung mit regionalem Schweinefleisch bleibt gesichert.
 
Der neue Kompromiss sieht vor, dass die Haltung auf Vollspaltenböden mit 1. Juni 2034 ausläuft - sechs Jahre früher als vorgesehen. Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt IBeST+ abgeschlossen, um Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis weiterzuentwickeln, Bäuerinnen und Bauern bei notwendigen Umbaumaßnahmen zu unterstützen und Fördermaßnahmen weiterzuentwickeln. Damit beginnen auch die Vorarbeiten für neue Mindeststandards. Bereits ab 1. Juni 2029 treten erste Verbesserungen in bestehenden Ställen in Kraft - darunter mehr Platz pro Tier und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial. Damit wird die Tierhaltung nachhaltig verbessert und zugleich Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft geschaffen. Das Ergebnis ist ein breit getragener Kompromiss, der nächste Woche im Parlament beschlossen wird und fristgerecht mit 1. Juni 2025 in Kraft treten soll.
 
Die Bundesregierung zeigt damit: Tierwohl und Landwirtschaft sind miteinander vereinbar - wenn gemeinsam, sachlich und mit Weitblick verhandelt wird.
 
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig: “Tierschutz ist dieser Bundesregierung ein zentrales Anliegen - und das kann nur in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft nachhaltig gelingen. Wir haben eine Lösung erreicht, die das Wohl der Tiere spürbar verbessert und gleichzeitig praktikable Rahmenbedingungen sowie Rechtssicherheit für die Betriebe schafft. Ab 2027 wird auf wissenschaftlicher Grundlage an einem neuen Mindeststandard gearbeitet, ab 2029 gibt es erste Verbesserungen in bestehenden Ställen, und ab 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden - mit einer sachlich begründeten Ausnahme für rund 170 Härtefälle. Wir reparieren das Gesetz, sorgen für Verfassungsfestigkeit und schaffen damit eine tragfähige Grundlage für den Tierschutz in Österreich - wissenschaftlich fundiert, gesellschaftlich verantwortbar und politisch zukunftsweisend. Ich bin sehr froh, dass uns das ohne große Aufregung und im konstruktiven Miteinander gelungen ist. Mein Dank gilt allen, die an diesem Ergebnis mitgewirkt haben.“
 
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: “Die Neuregelung ist ein tragfähiger und verfassungskonformer Kompromiss. Damit ermöglichen wir eine praxistaugliche Weiterentwicklung in der Schweinehaltung, garantieren Versorgung mit regionalem Schweinefleisch und ermöglichen umsetzbare Investitionen. Diese Einigung sorgt dafür, dass es auch in Zukunft ausreichend Schnitzel gibt - und zwar nicht von irgendwo her, sondern aus Österreich.“
 
“Ein neuer Stall kostet oft mehr als 1 Mio. Euro - deshalb braucht es klare Regeln und Verlässlichkeit. Wer Verantwortung für einen Hof und Tiere übernimmt, braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Mit dieser Lösung schaffen wir endlich verlässliche Rahmenbedingungen.“
 
“Die neuen Übergangsfristen sind ein realistischer Weg nach vorne - in Richtung mehr Tierwohl. Tierwohl braucht Investitionen - und Investitionen brauchen Rechtssicherheit. Mit dieser Lösung bringen wir beides zusammen. Österreich bleibt beim Tierwohl an der Spitze - jetzt mit einer praxistauglichen und verfassungskonformen Lösung.“
 
Landwirtschaftssprecher Abg. z. NR Georg Strasser: “Trotz großer wirtschaftlicher Herausforderungen sind die Bäuerinnen und Bauern bereit, Verantwortung zu übernehmen und ihre Betriebe weiterzuentwickeln. Unsere Bäuerinnen und Bauern stellen sich neuen Anforderungen - vorausgesetzt, es gibt verlässliche Rahmenbedingungen. Die nun vorliegende Novellierung des Tierschutzgesetzes war aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jänner 2024 notwendig. Die ausverhandelte Lösung schafft Planungssicherheit für die Betriebe und ermöglicht eine Weiterentwicklung der Branche.“
 
“Gleichzeitig braucht es eine gesamtgesellschaftliche Mitverantwortung: Wer mehr Tierwohl fordert, muss auch bereit sein, heimisches Fleisch bewusst zu kaufen. Tierwohl darf keine Einbahnstraße sein - es braucht Unterstützung entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vom Handel bis zu den Konsumenten. Nur wenn Wertschätzung und Nachfrage zusammenkommen, kann echte Weiterentwicklung gelingen.“

Die Neuregelung im Detail:

  • Beschluss im Parlament: Die Änderung des Tierschutzgesetzes wird kommende Woche beschlossen und tritt fristgerecht am 1. Juni 2025 in Kraft.
 
  • Verbot für Neubauten: Seit 1. Jänner 2023 sind Neu- und Umbauten mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche verboten. Vorgeschrieben sind mehr Platz, strukturierte Buchten, eine Klimatisierung und mehr Beschäftigungsmaterial.
 
  • Mit 1. Juni 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden. Die Betriebe haben damit neun Jahre, um ihre Ställe umzustellen. Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, gilt eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren, je nach Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen. Für rund 170 Betriebe wurde somit eine sachlich begründete Härtefallregelung geschaffen. Um diese in Anspruch zu nehmen, ist eine Meldung bis zum Ende 2027 notwendig.
 
  • Stallbau 2022 → Nutzung bis 2038
  • Stallbau 2021 → Nutzung bis 2037
  • Stallbau 2020 → Nutzung bis 2036
  • Stallbau 2019 → Nutzung bis 2035
  • Stallbau Juni 2018 → Nutzung bis Juni 2034
  • z.B.: Bei Fertigstellung der baulichen Maßnahmen im Oktober 2019 gilt eine Übergangsfrist von 16 Jahren. Das bedeutet: Die Übergangsfrist endet für diesen Betrieb im Oktober 2035.
 
  • Ab 1. Juni 2029 gelten bessere Standards und damit neue Anforderungen (Gruppenhaltung NEU) hinsichtlich der Besatzdichte und zusätzlichem organischen Beschäftigungsmaterial, wie Strohraufen oder Hanfseile.
 
  • Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt IBeST+ abgeschlossen, um Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis langfristig weiterzuentwickeln, Bäuerinnen und Bauern bei notwendigen Umbaumaßnahmen zu unterstützen und Fördermaßnahmen weiterzuentwickeln. 2027 folgt dann eine fachliche Begutachtung, ehe die Vorarbeiten für neue Mindeststandards beginnen - samt differenzierter, ausreichend langer Übergangsregelungen.
 
  • Förderung: Mit der Einigung schafft die Bundesregierung klare Perspektiven für die Landwirtschaft. Die Umstellung ist anspruchsvoll, aber die Bäuerinnen und Bauern werden mit gezielten Förderungen unterstützt, um den Wandel zu stemmen. Die Umstellung wird durch Investitionsförderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik unterstützt.
 
  • Tierwohl: Österreich gehört mit dieser gesetzlichen Regelung beim Tierschutz zur internationalen Spitze. Die neue Einigung setzt genau dort an und ermöglicht eine realistische, schrittweise Weiterentwicklung der Branche.

Fazit: Verlässlicher Rahmen für Betriebe und klare Fortschritte beim Tierwohl

 
  • Ende der unstrukturierten Vollspaltenbucht mit Juni 2034
  • Erste Verbesserungen ab 2029 - mehr Platz und Beschäftigungsmaterial
  • Härtefallregelung - individuelle Übergangsfrist für Ausnahmefälle
  • Verfassungs- und europarechtskonforme Lösung
  • Abschluss von IBeST+ bis Ende 2026, Weiterentwicklung von Tierwohlstandards, Fördermaßnahmen für Bäuerinnen und Bauern, sowie Vorarbeiten für neue Mindeststandards. 
 
 
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