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Besserer Schutz vor Ukraine- Importen gefordert

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23.06.2025 | von Mag. Claudia Jung-Leithner

Nachdem die Autonomen Handelsmaßnahmen mit der Ukraine ausgelaufen sind, gilt wieder das alte, strengere Assoziierungsabkommen aus 2016. Da die EU-Kommission jedoch eine neue Regelung plant, die zwischen beiden Ab kommen liegen dürfte, äußert sich LK-Österreich-Präsident Josef Moosbrugger mahnend bis kritisch.

Agrarimporte in EU.jpg © AdobeStock/Serenkonata
© AdobeStock/Serenkonata
Seit Juni 2022 gab es zur Unterstützung der vom russischen Angriffskrieg betroffenen Ukraine sogenannte “Autonome Handelsmaßnahmen“ (ATM), die praktisch einer voll ständigen Handelsliberalisierung bei Agrargütern entsprachen. Nachdem viele EU-Bauernvertreter eine regelrechte Überschwemmung des europäischen Marktes samt Preis verfall kritisiert hatten, wurde mit Juni 2024 eine “Notbremse“ für sieben Produkte - Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Grütze und Honig - in Form bestimmter zollfreier Kontingente eingeführt. Zum Beispiel bei Zucker waren diese rasch erreicht, was ihre Notwendigkeit laut EU-Bauernvertretern deutlich unterstrich.
 
Für Kritik sorgte jedoch insbesondere die Tatsache, dass für Europas wichtigste Ackerfrucht Weizen keine Notbremse vorgesehen war. Mittlerweile sind die Autonomen Handelsmaßnahmen ausgelaufen. Es gilt somit wie der das alte Assoziierungsabkommen mit deutlich strengeren Importbeschränkungen. Während etwa 2023 eine Gesamtmenge von 496.000 t ukrainischem Zucker zollfrei in die EU importiert worden war und im Juni 2024 eine Notbremse bei 262.000 t, ab denen dann hohe Importzölle galten, eingezogen wurde, umfasst das jetzige Zollfrei-Kontingent 20.070 t, ab denen ein Zollsatz von 419 Euro/t gilt.
 
Bei Geflügel lauten die drei Vergleichswerte 173.000 t (2023), 137.000 t (Notbremse) und 90.000 t (aktuelles Zollfrei Kontingent). Ab dann gilt ein Zollsatz von 1,02 Euro/kg. Bei Weizen wurde 2023 eine ukrainische Importmenge in die EU von 6,5 Mio. t verzeichnet - wie bereits festgestellt ohne Notbremse. Seit 5. Juni gibt es wieder ein Zollfrei-Kontingent von 1 Mio. t, ab dem ein Zollsatz von bis zu 95 Euro/t zum Tragen kommt. Bis Jahresende 2025 kann die Ukraine sieben Zwölftel der im Abkommen festgelegten Quoten für sensible Produkte zollfrei in die EU liefern - also deutlich weniger als zuletzt.
Getreide.jpg © AdobeStock_160573622
Seit 5. Juni gibt es wieder ein Zollfrei-Kontingent von 1 Mio. t, ab dem ein Zollsatz von bis zu 95 Euro/t zum Tragen kommt. © AdobeStock_160573622

Wichtig, alle sensiblen Produkte zu schützen

Bei diesem Assoziierungsabkommen mit der Ukraine dürfte es jedoch nicht bleiben: Die EU-Kommission bereitet eine laut eigenen Angaben “maßvolle Weiterentwicklung“ dieser Bestimmungen vor. Wann diese in Kraft treten könnte, ist noch unklar - möglicherweise aber bereits im Laufe der nächsten Monate. Wie verschiedensten Medienbriefings zu entnehmen ist, sollen die neuen Regelungen zwischen ATM und Assoziierungsabkommen liegen. LKÖ-Präsident Moosbrugger betont dazu: “Sollte die Kommission tatsächlich planen, eine Nachfolgeregelung zu beschließen, müssen die Importmengen bei sensiblen Produkten gegenüber den Regelungen unter den Autonomen Handelsmaßnahmen deutlich reduziert werden. Für Österreich bzw. Europa besonders wichtig ist dabei, dass sensible Produkte wie Weizen, Zucker, Mais, Geflügel und Eier in jedem Fall in die Regulierung aufgenommen werden und der Zugang zum EU-Markt in einem marktverträglichen Umfang bleibt.“ Moosbrugger unterstreicht weiter: “Hilfe für die Ukraine ist richtig und wichtig. Der Import von Agrargütern in die EU ist dafür aber ein völlig ungeeigneter Ansatz, weil dort gänzlich andere Qualitäts-, Tierwohl- und Umweltstandards und Strukturen herrschen. So verfügt die überwiegend großindustrielle Agrarproduktion in der Ukraine über Betriebe von Zigtausenden Hektar Größe. Die EU-Kommission muss daher geeignete Maßnahmen ergreifen, um unsere Märkte und bäuerlichen Familienbetriebe besser zu schützen - kurz-, mittel- und auch langfristig.“
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