Artikelserie Maschinenkauf: Routengenehmigung
Routengenehmigung - jedenfalls erforderlich bei...
......allen Maschinen und Geräten, die die zulässigen Abmessungen, Gewichte oder Geschwindigkeiten überschreiten.
Größere Abmessungen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anbaugeräte
breiter als 3,30 m
Über 3,0 m bis 3,30 m: Fahren auch ohne Routengenehmigung möglich aber:
Anhänger: Güllefass, Ladewagen, Kompoststreuer…
wenn breiter als 2,55 m (z.B. Schleppschlauch)
Überschreitung von 2,55 m nur durch im Typenschein eingetragene Niederdruckbereifung bis 25 km/h ohne Routengenehmigung gestattet.
Über 3,0 m bis 3,30 m: Fahren auch ohne Routengenehmigung möglich aber:
- Nur bei Tageslicht und guter Sicht.
- Begleitfahrzeug auf engen und kurvenreichen Strecken.
Anhänger: Güllefass, Ladewagen, Kompoststreuer…
wenn breiter als 2,55 m (z.B. Schleppschlauch)
Überschreitung von 2,55 m nur durch im Typenschein eingetragene Niederdruckbereifung bis 25 km/h ohne Routengenehmigung gestattet.
Höhere Gewichte: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
z.B. Mähdrescher, Rübenvollernter, Feldhäcksler
Bei Überschreitung der Achslasten
Bei Überschreitung der Achslasten
- 1 Achse 10.000 kg
- Starre Antriebsachse 11.500 kg
- 2 Achsen: 18.000 kg
- 3 Achsen: 25.000 kg
Höhere Geschwindigkeit
Mit Routengenehmigung 40 km/h möglich:
- für gezogene auswechselbare Geräte wie z.B. Hackmaschinen.
- Anhänger wie z.B. Güllefässer breiter als 2,55 m bis 40 km/h.
Befristung auf 5 Jahre mit Achslast über 12 Tonnen.
Ab 1. Jänner 2026 ist der Bescheid für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Achslast über 12 t auf fünf Jahre befristet.
Bei allen anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen bleibt alles wie bisher. Bestehende Bescheide müssen nicht geändert werden.
Genehmigung rechtzeitig verlängern!
Wenn der Routengenehmigungsbescheid befristet ist, muss spätestens in fünf Jahren ein neuer Bescheid beantragt werden. Diese Frist darf nicht versäumt werden, denn ohne gültigen Bescheid ist das Fahrzeug illegal auf der Straße unterwegs. Da die Zulassung nicht abläuft und das Kennzeichen so wie immer montiert ist, fällt dieser Missstand vielleicht über Jahre hinweg nicht auf.
Bei allen anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen bleibt alles wie bisher. Bestehende Bescheide müssen nicht geändert werden.
Genehmigung rechtzeitig verlängern!
Wenn der Routengenehmigungsbescheid befristet ist, muss spätestens in fünf Jahren ein neuer Bescheid beantragt werden. Diese Frist darf nicht versäumt werden, denn ohne gültigen Bescheid ist das Fahrzeug illegal auf der Straße unterwegs. Da die Zulassung nicht abläuft und das Kennzeichen so wie immer montiert ist, fällt dieser Missstand vielleicht über Jahre hinweg nicht auf.
Antragstellung
Antragstellung bei den Ämtern der der Landesregierungen Abteilung Verkehr
- Gilt für Bundes- und Landesstraßen.
- Auflagen werden per Bescheid vorgeschrieben.
Befahren von Gemeindestraßen
Für das Fahren auf Gemeindestraßen ist eine Zustimmungserklärung des Bürgermeisters einzuholen.
Generelle Zustimmung in OÖ für viele Gemeinden auf der Homepage des OÖ Gemeindebundes:
https://www.ooegemeindebund.at/kfg-zustimmungserklaerung/
Generelle Zustimmung in NÖ für viele Gemeinden auf der Homepage des Landes NÖ:
http://www.noe.gv.at/noe/LKW-Verkehr/Zustimmung_landw_Fzg.html
Generelle Zustimmung in OÖ für viele Gemeinden auf der Homepage des OÖ Gemeindebundes:
https://www.ooegemeindebund.at/kfg-zustimmungserklaerung/
Generelle Zustimmung in NÖ für viele Gemeinden auf der Homepage des Landes NÖ:
http://www.noe.gv.at/noe/LKW-Verkehr/Zustimmung_landw_Fzg.html