Die bodennahe Ausbringung von Wirtschaftsdünger und Gülleseparation kann jährlich im Mehrfachantrag bis 31. Dezember beantragt werden. Der Verpflichtungszeitraum beträgt ein Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember) und in jedem Teilnahmejahr muss flüssiger Wirtschaftsdünger (auch Teilmengen) bodennah ausgebracht werden.
Die Verschlauchungsgemeinschaften "Heiligenberg" und "Waizenkirchen" haben das Ziel, jährlich rund 60.000 m³ Gülle bodennah mit Schleppschlauch bzw. Schleppschuh auszubringen. Im Arbeitskreis Boden.Wasser.Schutz Stroheim, Hartkirchen und Haibach wurde die Anlage am 16. August 2024 vorgeführt und Interessenten konnten einen sehr guten Einblick gewinnen.